Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 28

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Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzlerin Dr. Susanne Riess-Passer: Selbstverständlich. Wir haben, so glaube ich, auch in den letzten eineinhalb Jahren in einigen sehr wesentlichen Bereichen mit den Sozialpartnern beziehungsweise mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst sehr gute gemeinsame Lösungen erarbeitet. Das war bei der Gehaltsvereinbarung so, in deren Rahmen wir mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst in sehr langen, ausdauernden, schwierigen, aber letztendlich erfolgreichen Verhandlungen eine gemeinsame Lösung getroffen haben.

Das war im Bereich der Pflichtschullehrer so, den ich schon erwähnt habe. Das war vor allem auch im Bereich der Reform des Universitätslehrer-Dienstrechtes so, bei dem wir gemeinsam mit der Gewerkschaft ein, wie ich meine, historisches Reformprojekt umgesetzt haben, das sicherstellt, dass im Bereich der Universitäten der Vorbereitung auf die Autonomie der Universitäten, der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und vor allem der Zielrichtung der bestmöglichen Ausbildung für die Studierenden in diesem Land Rechnung getragen wird. Wir haben gemeinsam mit der Gewerkschaft der Universitätslehrer ein Modell erarbeitet, das auch international Anerkennung findet und auch in anderen Ländern zum Vorbild für ähnliche Regelungen genommen wird.

Präsident Alfred Schöls: Wir gelangen nunmehr zur 3. Anfrage, 1182/M, an die Frau Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport.

Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Uta Barbara Pühringer, um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrätin Uta Barbara Pühringer (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Vizekanzlerin! Meine Frage lautet:

1182/M-BR/01

Welche weitergehenden Reformen planen Sie im Dienstrecht der öffentlich Bediensteten?

Präsident Alfred Schöls: Bitte, Frau Vizekanzlerin.

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzlerin Dr. Susanne Riess-Passer: Frau Bundesrätin! Ich habe schon auf die Maßnahmen, die wir bereits gesetzt haben, hingewiesen, wie zum Beispiel im Beamten-Dienstrecht für die Universitätslehrer, das morgen in diesem Haus auch zur Diskussion stehen wird.

Unser gemeinsames Anliegen ist es, mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst dafür zu sorgen, dass wir eine Reform bewerkstelligen, die die Einkommensverteilung und Alterslastigkeit des Besoldungssystems, wie es sich über Jahrzehnte entwickelt hat, dahin gehend bereinigt, dass wir die Einkommenskurve abflachen, das heißt, dass es höhere Einstiegsgehälter geben soll und dafür eine flachere Kurve des Anstiegs, dass also die Leistung zur Grundlage gemacht wird und nicht das Senioritätsprinzip im Sinne der Altersvorrückung.

Ich glaube, dass das ein wichtiger Schritt und vor allem auch deswegen wichtig ist, weil eine unserer Zielsetzungen sein muss, die Mobilität zwischen dem öffentlichen Dienst und der privaten Wirtschaft auch zu ermöglichen.

Wir haben derzeit folgende Entwicklung in Österreich: Wir haben so viele unterschiedliche Dienst- und Besoldungssysteme, dass schon ein Wechsel zwischen dem Bundes- und dem Landesdienst eine Aufgabe für höhere Mathematik geworden und kaum mehr möglich ist. Ich glaube, dass das nicht im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes ist, sondern eine wesentliche Motivationsgrundlage ist, eine leistungsorientierte Belohnung zu haben und den Mitarbeitern auch die Flexibilität des Wechsels zwischen Systemen zu ermöglichen, ohne dass sie Rechte, die sie bereits erworben haben, verlieren.

Das ist unsere Zielsetzung in diesem Bereich. Ich glaube, dass das einer der ganz entscheidenden Bereiche ist, dass wir für entsprechende Regelungen sorgen, darüber hinaus auch Unge


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