Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 34

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satz zu all meinen Vorgängern in diesem Bereich kein eigenes Ministerbüro eingerichtet, sondern ich habe ein Kabinett mit der Besorgung sowohl meiner Aufgaben als Vizekanzlerin und damit der Regierungskoordination als auch mit den Aufgaben meiner Ressortverantwortlichkeit öffentliche Leistung und Sport eingerichtet. In meinem Kabinett sind sieben Referenten tätig. Sie können die Verwaltung gerne mit jenen meiner Vorgänger bis in die frühen fünfziger und sechziger Jahre vergleichen und werden kaum eine solch schlanke Ressortverwaltung wie meine finden.

Die Gehälter habe ich Ihnen schon offen gelegt. Wir haben in den überwiegenden Fällen, in denen keine extra Überstunden abgegolten werden, All-Inclusive-Verträge. Auch die Arbeitsleihverträge wurden als All-Inclusive-Verträge abgeschlossen, sodass in diesem Zusammenhang in meinem Ressort keinerlei annähernd vergleichbare Kosten entstehen, als das früher der Fall war. Wie gesagt, die Tatsache, dass ich im Gegensatz zu all meinen Amtsvorgängern gar keine eigenes Ministerkabinett eingerichtet habe, hat zu einer entsprechenden Einsparung im personellen Bereich geführt. Ich habe auch wesentlich – ich sage das der Vollständigkeit halber hinzu –weniger Mitarbeiter, als das früher zum Beispiel Staatssekretär Wittmann oder auch Frau Staatssekretärin Prammer in ihren relativ kleineren Ressortbereichen hatten. Herr Staatssekretär Wittmann hatte wesentlich mehr Mitarbeiter. (Bundesrat Gasteiger: Sachaufwand!)

Was die Zahl der Mitarbeiter des Herrn Staatssekretärs Finz betrifft, so würde ich Sie bitten, den Herrn Finanzminister oder den Herrn Staatssekretär selbst zu befragen. Sie werden verstehen, dass ich Ihnen diese Frage nicht aus dem Stegreif beantworten kann. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Präsident Alfred Schöls: Zu einer Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Hösele gemeldet. – Bitte.

Bundesrat Herwig Hösele (ÖVP, Steiermark): Geschätzte Frau Vizekanzlerin! Im Zusammenhang mit den Diskussionen um die Beschäftigungsverträge sind insbesondere auch die Arbeitsleihverträge debattiert worden. Meines Wissens hat der Rechnungshof im Vorjahr die Ministerbüros der letzten Legislaturperiode geprüft. Hat der Rechnungshof im Zusammenhang mit den Arbeitsleihverträgen grundsätzlich Kritik geübt?

Präsident Alfred Schöls: Bitte, Frau Vizekanzlerin.

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzlerin Dr. Susanne Riess-Passer: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Der Rechnungshof hat, wie Sie richtig gesagt haben, die Ministerbüros der vergangenen Legislaturperiode geprüft, für die es eine sehr große Anzahl von Arbeitsleihverträgen in den verschiedenen Ressorts gegeben hat. Er hat in seinem Bericht vom Juni 2000 insbesondere darauf hingewiesen, dass für einen nicht im Bundesdienst stehenden Mitarbeiter, für den der Bund die Personalkosten trägt, eine dem Beschäftigungsausmaß und der Wertigkeit der Dienstleistung entsprechend freie Planstelle zu binden ist. Das ist einmal ein wichtiger Punkt.

Das heißt, der Rechnungshof hat angemerkt, dass der Abschluss von Arbeitsleihverträgen nur dann als gerechtfertigt angesehen werden kann, wenn er an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist. Das ist zum Beispiel das Binden an eine Planstelle, um eben keine versteckte Personalvermehrung in diesem Bereich zu ermöglichen, aber auch der Abschluss eines solchen Vertrages für einen begrenzten Zeitraum. Das ist ein besonders wichtiger Punkt, weil früher solche Arbeitsleihverträge oft unbefristet abgeschlossen wurden und daher – Frau Kollegin Trunk, das bitte ich Sie, vielleicht auch einmal zu überprüfen – zu besonders hohen Folgekosten auch für den Bund geführt haben. Das gibt es heute nicht mehr, denn wir wollen solche Folgekosten erst gar nicht entstehen lassen. Weiters erfolgt der Abschluss eines solchen Vertrages beschränkt auf eine besondere, fachliche Funktion. Nur unter diesen Voraussetzungen wird von Ministern dieser Bundesregierung ein solcher Arbeitsleihvertrag in Anspruch genommen.


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