Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 41

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Bundesrat Dipl.-Ing. Hannes Missethon (ÖVP, Steiermark): Frau Vizekanzlerin! Sie haben schon ausführlich dargelegt, dass e-Government natürlich auch im Bereich der Europäischen Union eine wesentliche Zielsetzung ist. Wo liegen die Stärken und Verbesserungspotenziale Österreichs im Vergleich zu den anderen europäischen Staaten?

Präsident Alfred Schöls: Bitte, Frau Vizekanzlerin.

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzlerin Dr. Susanne Riess-Passer: Österreich ist im europäischen Vergleich, was zum Beispiel den Amtshelfer betrifft, führend. Es gibt viele europäische Staaten, die zu uns kommen und dieses Modell von unseren Mitarbeitern auch übernehmen. Im e-Business-Bereich sind wir sicher sehr weit vorne. Im Bildungsbereich, so glaube ich, wird es sehr wesentlich davon abhängen, dass wir uns im europäischen Kontext auch auf dem Niveau der anderen Mitgliedsstaaten bewegen, um den Austausch gerade in diesem wichtigen Bereich und unseren jungen Menschen in den Schulen und Universitäten den internationalen Austausch zu ermöglichen.

Wo wir sicher noch einen Nachholbedarf haben, ist im Bereich der Bürgerkarte. Ich glaube, dass das ein Projekt ist, das, wie gesagt, besonders in den skandinavischen Ländern sehr erfolgreich umgesetzt wurde und für die Bürger eine große Erleichterung bringt, zum Beispiel in Form von Dokumentenladen, dass man bei den Ämtern nämlich nicht mehr diese dicke Mappe an Dokumenten vorlegen muss, sondern dass es eine codierte Dokumentenlade mit entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen gibt.

Die Österreichische Notariatskammer zum Beispiel arbeitet sehr intensiv an einem solchen Projekt, das ich auch für sehr zielführend halte und das wir uns auch gemeinsam zum Beispiel mit der Notariatskammer, der Rechtsanwaltskammer, aber auch anderen Stellen in diesem Bereich in der Umsetzung relativ rasch vorstellen können, sobald die Bürgerkarte umgesetzt ist.

Präsident Alfred Schöls: Wir gelangen nunmehr zur 8. Anfrage, 1184/M, an die Frau Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Ager, um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Hans Ager (ÖVP, Tirol): Herr Präsident! Liebe Vizekanzlerin! Um wieder auf den Sport zu kommen:

1184/M-BR/01

Welche Schwerpunkte setzen Sie für Frauen im österreichischen Sport?

Präsident Alfred Schöls: Bitte, Frau Vizekanzlerin.

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzlerin Dr. Susanne Riess-Passer: Herr Kollege! Wir haben eine Reihe von Förderungsmaßnahmen für Frauen im österreichischen Sport. Ich möchte sagen, dass es im Rahmen von "Top Sport Austria" keine Bevorzugung von Männern in irgendeinem Bereich gibt und wir alle Projekte, die eingereicht werden, mit der entsprechenden Ernsthaftigkeit prüfen. Wir haben darüber hinaus aber auch noch ein spezielles Frauenförderungsprogramm im Spitzensport. Das betrifft Sportlerinnen, die nicht von "Top Sport Austria" gefördert werden können, weil sie das Leistungsniveau noch nicht erreicht haben, von denen aber anzunehmen ist, dass sie dieses Niveau für internationale Wettbewerbe erreichen werden.

Da gibt es entsprechende Förderungsmaßnahmen aus meinem Ressort. Ich kann Ihnen auch einige Beispiele nennen – das ist natürlich ohne Anspruch auf Vollständigkeit –: im Bereich Badminton, Bob und Skeleton, Handball, Judo, Leichtathletik, Orientierungslauf, Rodeln, Schießen, Schwimmen, Tischtennis, Triathlon und natürlich Projekte der Sporthilfe und der Bundessportorganisation, die wir in diesem Bereich besonders mit der Zielsetzung der Frauenförderung unterstützen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite