Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 50

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Leistung in der Pension ist eindeutig gleich zu setzen, sie ist nämlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, null! Damit muss der Pensionsbezug für alle nachvollziehbar die einbezahlten Beiträge widerspiegeln.

Es werden sich noch viele Versicherungsmathematiker den Kopf darüber zerbrechen müssen, um auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen. Lebenseinkommen, Abfertigung, Sicherheit des Arbeitsplatzes und so weiter sind zu bewerten! Die derzeitige Höchstbemessungsgrundlage im ASVG, nämlich 44 400 S, muss zum Maß der Dinge werden.

Ich werde diesen Tagesordnungspunkt mittragen, bin mir aber dessen bewusst, dass noch sehr viel Arbeit vor uns steht. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

10.54

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist nun die Frau Vizekanzlerin. – Bitte.

10.55

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Herr Bundesrat Klamt hat richtigerweise angesprochen, dass es bei der Sicherung des Pensionssystems um die Garantie des Generationenvertrags geht, und zwar zum einen für diejenigen, die schon in Pension sind, und zum anderen für diejenigen, die heute im Erwerbsleben stehen und die Sicherheit und Garantie haben müssen, dass auch sie einmal eine Altersvorsorge haben werden.

Herr Kollege Würschl! Das ist genau das, was ich an Ihrer Argumentation eigentlich nicht verstanden habe. Sie haben gesagt, damit gäbe es eine drastische und dramatische Verschlechterung für die derzeit in Pension befindlichen Menschen. Ganz das Gegenteil ist der Fall, muss ich Ihnen sagen. Es wurde vielmehr in bestehende Pensionen bewusst – das war besondere Zielsetzung dieser Bundesregierung – nicht eingegriffen. In bestehende Pensionen wurde nicht eingegriffen (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP), und zwar deshalb, weil es sich hiebei um Menschen handelt, die dieses Land, wie Sie richtig gesagt haben, wieder aufgebaut haben und in einer sehr schwierigen Situation, unter sehr schwierigen Bedingungen im Arbeitsleben gestanden sind. Es war uns daher ein besonderes Anliegen, eine Gruppe in diesem Zusammenhang besonders zu berücksichtigen, die bei allen vorangegangenen Bundesregierungen eigentlich nie Beachtung gefunden hat, nämlich die Gruppe der Kriegsheimkehrer und der Spätheimkehrer, also jener, die lange in Kriegsgefangenschaft gewesen sind. (Beifall bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

Es ist uns bewusst, dass es keine Regelung geben kann, die das Leid dieser Menschen wieder gutmacht, aber es ist eine Anerkennung, indem wir im Zusammenhang mit der Pension die besondere Leistung dieser Menschen und das besondere Leid, das sie erlitten haben, berücksichtigen.

Die moderate und stufenweise Anhebung des Frühpensionsalters um 18 Monate als Raubzug zu bezeichnen, Herr Kollege Würschl, ist deswegen ein bisschen verwegen, wenn Sie mir erlauben, das so zu sagen, weil – Herr Bundesrat Hagen hat das schon ausgeführt – in dem schon ausverhandelten Paktum zwischen der sozialdemokratischen Fraktion und der ÖVP, der schriftlich nachzulesen ist – Sie schütteln den Kopf, vielleicht haben Sie das nicht gelesen, aber es steht jedenfalls so darin –, eigentlich eine Anhebung ... (Bundesrat Würschl: Das interessiert uns nicht!) Mich interessiert das, was passiert wäre! (Bundesrat Manfred Gruber: Darum ist er ja nicht zu Stande gekommen!)

Die Menschen in diesem Land haben ein Recht darauf, zu erfahren, was die Alternative zu dieser Bundesregierung gewesen wäre! Die Alternative zu dieser Bundesregierung wäre eine Regierung von SPÖ und ÖVP gewesen. Auf Ihr Betreiben hin, auf jenes der damaligen Sozialministerin Hostasch (Bundesrat Manfred Gruber: Darum ist er ja nicht zu Stande gekommen!), ist in dieses Koalitionspapier eine Anhebung des Frühpensionsalters um volle zwei Jahre –


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