Bundesrat Stenographisches Protokoll 680. Sitzung / Seite 12

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Präsident Alfred Schöls: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner: Ich kann Ihnen nur sagen, dass diese Definition noch nicht einmal in der UNO in den letzten zehn Jahren ausverhandelt worden ist. Daher kann ich Ihnen derzeit keine derartige Definition geben. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

Präsident Alfred Schöls: Wir gelangen nunmehr zur 2. Anfrage, 1196/M, an die Frau Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Reinhart Todt, um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

1196/M-BR/01

Sind die Aussagen von Landeshauptmann Haider und Klubobmann Westenthaler, dass die Flüchtlings- und Asylregelung in europäischen Staaten auf Europäer beschränkt bleiben sollte, in Übereinstimmung mit der Präambel zum Regierungsübereinkommen?

Präsident Alfred Schöls: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner: Darf ich zuerst einmal darauf hinweisen, dass diese Frage nicht in meinen Vollzugsbereich fällt, sondern in jenen von Dr. Wolfgang Schüssel, ich werde aber trotzdem kurz darauf eingehen, so weit ich das kann.

In der von Dr. Wolfgang Schüssel und Dr. Haider am 3. Februar 2000 unterzeichneten Erklärung wird auf Flüchtlings- und Asylfragen in keiner Weise Bezug genommen. Aber im Regierungsprogramm selbst wird ein klares Bekenntnis zur Genfer Flüchtlingskonvention in der geltenden Form abgegeben und betont, dass Österreich selbstverständlich seinen humanitären Verpflichtungen gegenüber all jenen Personen, die entsprechend der Genfer Flüchtlingskonvention ein Recht auf Asyl haben, in vollem Umfang nachkommen wird.

Österreich hat bereits anlässlich der Unterzeichnung der Genfer Flüchtlingskonvention vom 28. Juli 1951 die Erklärung abgegeben, die Konvention ohne regionalen Vorbehalt anzuwenden, durch den der Anwendungsbereich der Konvention auf die in Europa erfolgten Verfolgungshandlungen eingeschränkt worden wäre. Es hat sich daher von allem Anfang an Österreich dazu verpflichtet, den Schutz der Konvention gegebenenfalls Menschen ohne Unterschied ihrer regionalen Herkunft zu gewähren. Auch für die übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt die Genfer Flüchtlingskonvention ohne regionale Einschränkung.

Präsident Alfred Schöls: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Wie beurteilen Sie diese Aussagen in Bezug auf das internationale Image Österreichs?

Präsident Alfred Schöls: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner: Ich möchte diesbezüglich auf ein Interview mit dem Verfassungsexperten Professor Winkler hinweisen, das dieser am 2. Oktober 2001 gegenüber dem "Standard" gegeben hat. Er hat im Hinblick auf die Aussagen von Landeshauptmann Dr. Haider, seines ehemaligen Assistenten, klargestellt, dass man zwischen juristischen und politischen Aussagen eine klare Trennung vornehmen müsse. Winkler sieht im Zentrum des politischen Handelns die Diskussion von Zielsetzungen und nennt Zielsetzungen – ich zitiere wörtlich – "das Legitimste, das ein Politiker haben kann".


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