Bundesrat Stenographisches Protokoll 680. Sitzung / Seite 13

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Präsident Alfred Schöls: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Christoph Hagen zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

Bundesrat Christoph Hagen (Freiheitliche, Vorarlberg): Welche Initiativen setzt die österreichische Bundesregierung hinsichtlich der Flüchtlingssituation in Afghanistan und in den angrenzenden Ländern?

Präsident Alfred Schöls: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner: Dazu darf ich sagen, dass die Bundesregierung in ihrer Sitzung vom 2. Oktober 2001 ein humanitäres Hilfsprogramm für die Not leidende Bevölkerung in Afghanistan beschlossen hat und für die afghanischen Flüchtlinge in Pakistan und in Tadschikistan zusätzlich eine Million US-Dollar zur Verfügung gestellt hat. Dabei sind die Aufgabenschwerpunkte eindeutig und klar Flüchtlingshilfe, Gesundheitsvorsorge in den Flüchtlingslagern und Soforthilfe in Form von Nahrungsmittellieferungen.

Diese Hilfe wird zusätzlich zu dem geleistet, was wir im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit ohnehin schon machen. Wir haben seit vielen Jahren ein besonderes Programm der Entwicklungszusammenarbeit in Pakistan laufen, wo vor allem auf die afghanischen Flüchtlinge eingegangen wird; diese habe ich selbst einmal, damals als Staatssekretärin, in diesem Zusammenhang besucht.

Es muss aber auch erwähnt werden, dass Österreich als Nettozahler einen wesentlichen Anteil von den 316 Millionen Euro zahlt, die aus dem EU-Budget sofort gegeben werden, und zwar macht das immerhin 100 Millionen Schilling aus.

Präsident Alfred Schöls: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Dr. Vincenz Liechtenstein zu Wort gemeldet. Ich bitte um die Zusatzfrage.

Bundesrat Dr. Vincenz Liechtenstein (ÖVP, Steiermark): Frau Bundesministerin! Welche Maßnahmen in der Flüchtlings- und Asylfrage sind im Rahmen der EU geplant?

Präsident Alfred Schöls: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner: Es sind bereits im Vorjahr einige wichtige Beschlüsse diesbezüglich gefallen, und zwar zum Beispiel der Beschluss über die Errichtung eines Europäischen Flüchtlingsfonds. Damit soll ein finanzieller Ausgleich zwischen den EU-Mitgliedstaaten bei der Aufnahme von Flüchtlingen und bei vertriebenen Personen im Sinne der Solidarität erzielt werden. Das ist der erste wichtige Punkt.

Ein zweiter wichtiger Punkt ist, dass die EURODAC-Verordnung bereits im Vorjahr angenommen wurde. Aber es liegt jetzt noch eine ganze Reihe von neuen Maßnahmen zur Beschlussfassung vor. Das eine sind Vorschläge der EU-Kommission, und zwar für eine Richtlinie über Mindestnormen für Verfahren in den EU-Mitgliedstaaten zur Zuerkennung oder Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft, weiters für eine Richtlinie zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylwerbern in den EU-Mitgliedstaaten. Das andere ist ein Vorschlag für eine Verordnung des EU-Rates zur Festlegung von Kriterien und Normen für Verfahren zur Bestimmung des EU-Mitgliedstaates, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem EU-Mitgliedstaat gestellten Asylantrages zuständig ist. Diese Vorschläge werden derzeit beraten und möglicherweise sehr bald angenommen werden.

Präsident Alfred Schöls: Wir gelangen nunmehr zur 3. Anfrage, 1191/M, an die Frau Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Dipl.-Ing. Hannes Missethon, um die Verlesung seiner Anfrage.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite