Bundesrat Stenographisches Protokoll 680. Sitzung / Seite 15

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All diese Fragen müssen jetzt im Rahmen der Europäischen Union auch im Rat der Innen- und Justizminister behandelt werden, und dann werden die zuständigen Gremien die entsprechenden Entscheidungen treffen. Wenn die gesamte Europäische Union in diese Richtung geht, dann kann ich mir das auch für Österreich vorstellen.

Präsident Alfred Schöls: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Ing. Gerd Klamt zu Wort gemeldet. Ich bitte um die Zusatzfrage.

Bundesrat Ing. Gerd Klamt (Freiheitliche, Kärnten): Sehr geehrte Frau Außenministerin! Welche Funktion können die NATO, aber auch die UNO oder die OSZE bei der Terrorismusbekämpfung einnehmen?

Präsident Alfred Schöls: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner: Ich würde da vor allem die NATO ansprechen und sagen: Die NATO hat sich nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 als Garant für gelebte Solidarität zwischen Europa und den USA hervorragend bewährt. Sie hat sich auch als effektives Instrument kollektiver Verteidigung in Erinnerung gerufen. Schon einen Tag nach den Terroranschlägen, nämlich am 12. September 2001, beschloss der Nordatlantikrat, die Bündnisverpflichtung nach Artikel 5 des NATO-Vertrages zu aktivieren. Im Artikel 5 des NATO-Vertrages ist, wie Sie wissen, festgehalten, dass ein bewaffneter Angriff auf einen NATO-Mitgliedstaat von außen wie ein Angriff auf alle NATO-Mitgliedstaaten gewertet wird. Damit wurde eine uneingeschränkte Solidarität mit den Vereinigten Staaten von Nordamerika sozusagen erklärt.

Am 2. Oktober 2001 präsentierten dann die USA ihren Verbündeten neue Erkenntnisse, wonach die Urheberschaft für die Anschläge eindeutig Osama bin Laden und seinem terroristischen Netzwerk al-Qaida zuzuschreiben sind. Dadurch hat sich dann die Anwendbarkeit des Artikels 5 des NATO-Vertrages bestätigt.

Die Vereinigten Staaten von Nordamerika baten daraufhin ihre Verbündeten um eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen im Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Dazu haben sich die Verbündeten bereit erklärt, aber diese Unterstützung richtet sich nach dem jeweiligen Staat und ist klarerweise unterschiedlich.

Präsident Alfred Schöls: Wir gelangen nunmehr zur 4. Anfrage, 1194/M, an die Frau Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Engelbert Weilharter, um die Verlesung seiner Anfrage.

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

1194/M-BR/01

Wie ist der Stand der Ratifikation des Vertrages von Nizza in den 15 EU-Staaten?

Präsident Alfred Schöls: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner: Ich darf dazu sagen, dass Dänemark als erstes Land seine Ratifikationsurkunde bereits hinterlegt hat, und zwar am 13. 6. 2001.

Auch in Frankreich und Luxemburg ist der innerstaatliche Ratifikationsprozess schon abgeschlossen, aber die Ratifikationsurkunden müssen noch hinterlegt werden.

Spanien plant, den Ratifikationsprozess bis Ende dieses Jahres abzuschließen.


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