Bundesrat Stenographisches Protokoll 680. Sitzung / Seite 17

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Bundesrätin Hedda Kainz (SPÖ, Oberösterreich): Frau Bundesministerin! Der Vertrag von Nizza enthält auch die Fragen der Beschäftigungspolitik. Ist Ihnen Kritik der EU-Kommission an den Ländern im Zusammenhang mit der Ratifizierung im Hinblick darauf, dass dieser Geist von Nizza nicht umgesetzt wird, bekannt?

Präsident Alfred Schöls: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner: Ich kann nur sagen, dass allgemein bei den verschiedenen Europäischen Räten, auch beim letzten Europäischen Rat in Göteborg, gerade auch unter dem Eindruck des irischen Referendums, ganz klar von allen Staats- und Regierungschefs der Auftrag erteilt wurde, den Vertrag von Nizza so, wie er ist, telquel, zu ratifizieren. Man ist dabei überhaupt nicht in eine interne Diskussion eingegangen. Sie wissen, dass diese Fragen laufend behandelt werden. Es gibt auch den so genannten Lissabon-Prozess, der jetzt in Barcelona unter der spanischen Präsidentschaft fortgesetzt wird. Dabei spielen diese Fragen, aber auch die Nachhaltigkeitsfragen eine gewisse Rolle. Aber man will den Nizza-Prozess so, wie er ist, telquel, abschließen.

Präsident Alfred Schöls: Wir gelangen nunmehr zur 5. Anfrage, 1197/M, an die Frau Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Johann Kraml, um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

1197/M-BR/01

Wieso setzen Sie beziehungsweise die österreichische Bundesregierung angesichts der Ereignisse vom 11. September keine Initiative für einen europaweiten Ausstieg aus der Atomenergie?

Präsident Alfred Schöls: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner: Lassen Sie mich grundsätzlich einmal dazu sagen, dass sich die österreichische Bundesregierung zwar sehr für den Ausstieg aus der Kernenergie einsetzt, dies aber natürlich nicht von heute auf morgen erreichen kann. Österreich hat seinerzeit, vor seinem Beitritt, eine Erklärung zur Anwendung des Euratom-Vertrages abgegeben, worin festgehalten ist, dass die Mitgliedstaaten die Entscheidung über die Erzeugung von Kernenergie entsprechend ihren eigenen politischen Ausrichtungen treffen. Es steht also grundsätzlich – und das wissen Sie – den Mitgliedsstaaten frei, sich autonom für die Nutzung der Kernenergie zu entscheiden.

Dieser Grundsatz ist auch Teil des Rechtsbesitzstandes der Europäischen Union. Wir können daher – das wissen Sie auch – keinem Land den Ausstieg vorschreiben. Wir können aber wohl die Anwendung höchstmöglicher Sicherheitsstandards weiterführen, und darum ist die Bundesregierung sehr stark bemüht.

Unter der österreichischen Präsidentschaft konnte der Beschluss erreicht werden, jene Kernkraftwerke zu schließen, die nicht nachgerüstet werden können. Sie wissen, das sind die drei Kernkraftwerke Bohunice, Ignalina und Kosloduj.

Sie wissen, dass in dieser Frage neun Mitgliedstaaten in der Europäischen Union sechs Mitgliedstaaten gegenüberstehen, sechs wenden keine Kernenergie an, und neun wenden Kernenergie an, und daher ist es nicht einfach. Ich habe aber trotzdem nach dem 11. September reagiert und bei der 46. Generalkonferenz der Internationalen Atomenergie-Organisation, die gerade in Wien stattgefunden hat, angeregt, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich mit der Sicherheit der Kernkraftwerke insbesondere in Bezug auf terroristische Anschläge befassen soll. Diese Anregung wurde aufgenommen und eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Als weitere Maßnahme habe ich im Rahmen der Europäischen Union auch angeregt, dass das Thema


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