Bundesrat Stenographisches Protokoll 680. Sitzung / Seite 20

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Es konnte auch Übereinstimmung darüber getroffen werden, dass eine Übergangsregelung erforderlich ist, zumal nicht damit gerechnet wird, dass diese Wegekostenrichtlinie schon zum 1. 1. 2004 vorhanden sein kann.

Nun ist es wesentlich, dass wir Kommissarin Palacio davon überzeugen, dass diese Verordnung für den Vorschlag einer Übergangslösung im Hinblick auf die Verhandlungen zum Kapitel Verkehr im Rahmen der Erweiterungsverhandlungen möglichst noch vor Jahresende eingebracht werden kann. Ich hoffe und glaube sagen zu können, dass uns dies gelungen ist.

Grundsätzlich muss ich sagen – und darüber bin ich sehr froh –, dass Kommissarin Palacio sehr viel Verständnis für die österreichischen Verkehrsprobleme mitgebracht hat, was sowohl in das Weißbuch als auch in die Schlussfolgerungen von Göteborg eingeflossen ist, die uns natürlich helfen.

Präsident Alfred Schöls: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Hedda Kainz gemeldet. Ich bitte um die Zusatzfrage.

Bundesrätin Hedda Kainz (SPÖ, Oberösterreich): Frau Bundesministerin! Auch in diesem Zusammenhang bitte ich um Ihre Einschätzung, in welcher Form das Beschäftigungskapitel in den Beitrittskandidatenländern ein Problem darstellen kann, beziehungsweise möchte ich wissen, wie der Stand zu dieser Frage die Verhandlungen bestimmt.

Präsident Alfred Schöls: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner: Dazu darf ich sagen, dass wir uns bereits im letzten halben Jahr ganz intensiv dieser Frage gewidmet und ein Übergangsmodell für die Arbeitnehmerfreizügigkeit und für die Freizügigkeit der Dienstleistungen bereits ausgearbeitet haben. Hier haben Österreich und Deutschland die Hauptlast der Verhandlungen getragen. Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, dieses siebenjährige Übergangsmodell auszuverhandeln, das ein flexibles, transparentes und einfach umsetzbares Modell ist.

Auch im Bereich der grenzüberschreitenden Dienstleistungen konnten wir zusätzlich noch zu den Beschränkungen in der Arbeitnehmerfreizügigkeit für bestimmte Sektoren der österreichischen Wirtschaft diese Übergangsregelungen erwirken. In der Zwischenzeit haben bereits Ungarn, die Slowakei und Lettland das Übergangsmodell akzeptiert, und ich gehe davon aus, dass auch bald Tschechien und Polen dieses Modell akzeptieren werden.

Das heißt, hier haben wir, so glaube ich, einen ganz wesentlichen Punkt, der für die österreichische Bevölkerung Sensibilität dargestellt hat, abgearbeitet.

Präsident Alfred Schöls: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Dr. Kanovsky-Wintermann gemeldet. Ich bitte um die Zusatzfrage.

Bundesrätin Dr. Renate Kanovsky-Wintermann (Freiheitliche, Kärnten): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Der slowenische Außenminister Rupel hat anlässlich der Einsetzung der slowenisch-österreichischen Historiker- und Juristenkommission seine Unterschrift verweigert, obwohl eine geschichtliche Aufarbeitung eigentlich schon längst vereinbart worden war, inklusive auch der bekannt menschenrechtswidrigen AVNOJ-Beschlüsse.

Sehr geehrte Frau Ministerin! Werden Sie nun den Beitritt Sloweniens zur EU von der Einsetzung der österreichisch-slowenischen Historikerkommission durch die slowenische Regierung und in der Folge von der Beseitigung der AVNOJ-Beschlüsse abhängig machen beziehungsweise dies als Conditio sine qua non von Slowenien einfordern und diesen Standpunkt auch offiziell vor der EU vertreten?

Präsident Alfred Schöls: Bitte, Frau Bundesministerin.


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