Bundesrat Stenographisches Protokoll 680. Sitzung / Seite 94

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Staaten hergestellt. Er zeigt, dass sich Österreich bei fast allen Indikatoren im europäischen Spitzenfeld bewegt. Zum Beispiel beim Aufkommen von Abfällen aus Haushalten pro Einwohner hat neben einem weiteren Staat nur Österreich den Zielwert des 5. Umweltrahmenprogramms der EU erreicht.

Ein wesentlicher Bestandteil des Bundes-Abfallwirtschaftsplans ist außerdem auch die Zusammenstellung aller relevanten sowie geplanten legistischen Maßnahmen in der Abfallwirtschaft. Detaillierte Informationen werden zum Beispiel zur Umsetzung der Verpackungsverordnung, der Batterienverordnung sowie weiterer auf dem AWG basierender Rechtsakte gegeben.

Daher das Fazit: Über den gesetzlichen Auftrag hinaus ist es dem Umweltministerium gelungen, eine informative und interessante Zusammenstellung aller abfallwirtschaftlichen Belange des Bundes zu verfassen. Dafür möchte ich besonders Dank an unseren Umweltminister Mag. Wilhelm Molterer aussprechen. Meine Fraktion wird dem Bericht selbstverständlich zustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Dr. Böhm. )

15.26

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gstöttner. – Bitte.

15.27

Bundesrat Ferdinand Gstöttner (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Bundes-Abfallwirtschaftsplan und der Bundesabfallbericht 2001 sind grundsätzlich positiv zu bewerten. Ich darf dazu aus der Sicht der sozialdemokratischen Bundesräte einige Anmerkungen machen.

Zunächst zu den Minuspunkten: Der Bericht enthält keine Übersicht über die tatsächlich von der Verwaltung durchgeführten Kontrollen in der Abfallwirtschaft und ihren Erfolg, obwohl der funktionierende Wettbewerb in der Abfallwirtschaft immer wieder durch kriminelle Handlungen gestört wird.

Der Bericht gibt eigentlich keine Auskunft darüber, wie das Ziel der Deponierung nur mehr inerter Abfälle bis zum Jahr 2004 tatsächlich erreicht werden soll. Dazu werden maßgebliche zusätzliche Verbrennungsanlagen benötigt.

Derzeit ist ein Entwurf zum Abfallwirtschaftsgesetz 2000 zur Begutachtung versandt worden. Dieser Entwurf wurde gemeinsam mit den Ländern erstellt. Jetzt geht es darum, substanzielle Verbesserungen in den Bereichen Abfallkontrolle, Abfalldatenverbund und tatsächliche Kontrollorgane herbeizuführen sowie die Vermeidungs- und Verwertungsquote in Österreich weiter zu verbessern.

Nicht zu dulden ist in Zukunft, dass Verordnungen wie zum Beispiel für die Getränkeverpackungen dann im letzten Moment durch eine neue Verordnung verunmöglicht werden. Die SPÖ hat deshalb im Nationalrat einen Antrag auf Einführung einer Einwegeabgabe zur Kompensierung des ökonomischen Vorteils der Einwegverpackungen eingebracht.

Die Pluspunkte: eine vernünftige Datengrundlage. Allerdings ist zu bemängeln, dass nicht gefährliche Abfälle nur geschätzt werden können. Die SPÖ hat diesbezüglich einen Antrag auf Kontrolle aller Abfälle im Nationalrat eingebracht.

Der Bericht enthält auch einen umfangreichen Maßnahmenteil. Allerdings fehlt jetzt der Zeitplan für die Umsetzung.

Der Bericht listet die Stärken und die Schwächen der österreichischen Abfallwirtschaft recht gut auf, versäumt aber dabei, Prioritäten bei der Beseitigung tatsächlich festzulegen.

Der Bericht ist letztlich ein exakter Spiegel der Rechtsordnung, ohne allerdings entsprechende Vorgaben für das neue Abfallwirtschaftsgesetz 2000 zu liefern. Wie überall gibt es eben positive und negative Seiten – das ist ganz klar und logisch, fordert aber natürlich gleichzeitig dazu auf,


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