Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 17

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

für die Studienpläne, für die Studienbedingungen hat innerhalb des Budgets die Universität zu sorgen. Eine Universität hat genauso wie verantwortliche Politikerinnen und Politikern langfristige Planungen zu machen. Sie hat Mängellisten zu erstellen und diese Mängel zum Wohle der Studierenden zu beheben.

Damit diese Behebung möglich ist, haben die Universitäten in diesem Jahr 500 Millionen Schilling erhalten, um die Studienangebote zu verbessern. Es liegt in der Kompetenz der Universitäten, die Schwerpunkte zu setzen, dort anzusetzen, wo die tatsächlichen Mängel sind.

Im Jahr 2001 erhalten die Universitäten eine Milliarde Schilling. Die Universität Wien erhält zusätzlich zum Budget 243 Millionen Schilling zur Umsetzung von Anträgen zur Verbesserung des Studienangebotes, die sie gestellt hat. Dieses Geld muss die Universität zur Verbesserung des Angebotes einsetzen.

Ich will Ihnen das gern an einem Beispiel erläutern. Wenn der Professor für Anglistik jammert, er hat zu wenig Laborplätze – er hat 350 Laborplätze, am Anfang sind 500 Leute da –, dann ist es seine Aufgabe, in einer Langfristplanung erstens festzustellen, wie die Auslastung der Laborplätze während des gesamten Studienjahres aussieht. Ist die Auslastung so, dass diese während des gesamten Studienjahres überbelegt sind, dann muss er in einem Projekt beantragen, dass er zusätzliche Laborplätze bekommt. Ist es aber so, dass die Laborplätze ab dem zweiten Semester leer stehen, dann muss er sich überlegen, wie er den Studienanfang besser staffelt und besser organisiert. Die Universität muss sich auch die Belegungspläne anschauen. Denn wer heute ins alte AKH fährt und am Vormittag jemanden sucht, der dort ein Veranstaltung macht, der wird sehen, dass dort gähnende Leere ist, weil am Nachmittag die Kunststudenten kommen und ihre Vorlesungen dort haben.

Das heißt, es ist Aufgabe der Universität, für eine bessere Nutzung der Gebäude, für gestaffelte Angebote, für eine bessere Aufteilung und für einen besseren Studienbeginn zu sorgen. Dafür erhält allein die Universität Wien 240 Millionen Schilling im Jahr 2001.

Präsident Alfred Schöls: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Stefan Schennach gemeldet. – Bitte.

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! An den Universitäten ist es ein besonderes Ärgernis – dies führt auch immer wieder zu Verzögerungen –, dass der Rat für Forschung und Entwicklung seine verbindlichen Vergabekriterien für die Forschungsmilliarde nicht veröffentlicht hat. Warum ist dies so?

Präsident Alfred Schöls: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Der Rat für Forschung und Technologieentwicklung ist ein unabhängiges Expertengremium. Er entwirft eine Strategie für die Entwicklung in Österreich, die in einem großen Reformdialog vorgestellt und von jedermann gelesen werden kann. Darin stehen die Schwerpunkte, wo der Rat für Forschung und Technologieentwicklung die Forschungsentwicklung in Österreich sieht. Darin stehen die wichtigen Ziele, die der Rat erreichen will, nämlich eine Positionierung innerhalb des europäischen Forschungsraumes. Darin steht ganz genau festgeschrieben, dass die Hebelwirkung der einzelnen Forschungsprojekte ein wichtiges Kriterium ist. Auch die Förderung des Forschernachwuchses ist darin nachzulesen.

Nach diesen Zielen und nach einer eingehenden Evaluierung vergibt der Rat seine Mittel. Die Universitäten müssen sich nur mit diesen Zielsetzungen beschäftigen. Ich stelle sie gerne zur Verfügung. Ich habe sie aus diesem Reformdialog, der in der Hofburg öffentlich stattfand, mitgenommen. Jedermann kann darin Einsicht nehmen.

Präsident Alfred Schöls: Wir kommen nunmehr zur 2. Anfrage, 1199/M, an die Frau Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite