Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 16

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Das Dritte ist die Autonomie der Universitäten, damit die Verantwortung und die Entscheidungskompetenz zusammengeführt werden, damit mit schlank strukturierten Verwaltungseinheiten ein Optimum für die Studierenden erreicht wird.

Präsident Alfred Schöls: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Frau Kollegin Giesinger.

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Welchen Zeitplan für die Realisierung haben Sie dabei ins Auge gefasst, und wie soll dieser Prozess, der eine vielschichtige Diskussion und Meinungsbildung beinhaltet, erfolgen?

Präsident Alfred Schöls: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Das Dienstrecht ist bereits beschlossen. Die Arbeitsgruppe betreffend Schwerpunktsetzung, Profilentwicklung arbeitet in Zusammenarbeit mit den einzelnen Universitäten. Für ein neues Universitätsrecht mit mehr Selbständigkeit arbeite ich in Form der offenen Planung, wo ein erster Entwurf bis Ende November zur Diskussion gestellt wird. Alle sind beteiligt und eingeladen, an der Weiterentwicklung dieses Entwurfes zu arbeiten. Der Gesetzentwurf soll im Februar fertig sein. Eine breite Begutachtung und die Beschlussfassung sollen im Frühjahr erfolgen.

Präsident Alfred Schöls: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Mag. Trunk gemeldet. Ich erteile ihr das Wort.

Bundesrätin Mag. Melitta Trunk (SPÖ, Kärnten): Frau Ministerin! Welche Antwort geben Sie auf Expertenmeinungen und Gutachten, die Ihre Vorschläge zur Verselbständigung der österreichischen Universitäten – ich zitiere – als Entmündigungsvorschlag und als demotivierenden Rückschritt auf Kosten von Studierenden und engagierten Universitätsmitarbeitern bezeichnen, wobei seitens der Universitäten die Aufforderung an Sie ergeht: Wir lassen uns von der Ministerin nicht entmündigen!?

Präsident Alfred Schöls: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Der Vorschlag wurde auf Grundlage des von der Rektorenkonferenz ausgearbeiteten Konzepts zur Weiterentwicklung der Universitäten erarbeitet. Es hat auch beim Dienstrecht diese Diskussionen gegeben. Es ist natürlich so, wenn etwas verändert wird, dann steht die ganze innovationsresistente Blockadeelite da und will diese Veränderung so gut wie möglich verhindern.

Wir brauchen diese Weiterentwicklung, denn es wird bis zum Jahr 2010 der europäische Hochschulraum verwirklicht, wo die einzelnen Universitäten mit Benchmarking, mit Offenlegung der Qualität gemessen werden. Das heißt, die Bewahrung des Alten kann nicht die Herausforderungen des europäischen Hochschulraumes bewältigen.

Wir begeben uns in ernsthafte Diskussionen. Es wird jedem die Möglichkeit gegeben, Vorschläge für Weiterentwicklungen einzubringen. Wir sind dankbar für konkrete Vorschläge. Wir nehmen es aber nicht zur Kenntnis, wenn nur ein Abmauern der alten Situation erfolgt. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Alfred Schöls: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Dr. Aspöck gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.

Bundesrat Dr. Robert Aspöck (Freiheitliche, Salzburg): Frau Bundesministerin! Ist für die Studenteninnen und Studenten mit Einführung der Studiengebühr bereits in nächster Zeit eine spürbare Verbesserung der Studienbedingungen zu erwarten? (Ironische Heiterkeit.)

Präsident Alfred Schöls: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Bereits mit dem UOG 1993 wurde die Vollrechtsfähigkeit in gewissen Bereichen vorweggenommen. Das heißt,


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