Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 89

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des geltend gemacht – ein durchaus aktuelles Thema. In den abschließenden Verhandlungen dazu gab es zwar zahlreiche Vorbringen von österreichischer Seite, es ist aber nicht nachvollziehbar, dass darunter auch jene der Länder gewesen wären. Beim Umweltministerrat im Juni wurde dann auch tatsächlich ein gemeinsamer Standpunkt zum Vorschlag der Kommission beschlossen, der den Länderanliegen in keiner Weise Rechnung trug.

Mit Schreiben vom 17. Juli wurde der Bund schließlich von den Ländern um Mitteilung ersucht, wie denn ihre Stellungnahme in den Tagungen der Ratsarbeitsgruppe und des Rates vertreten worden sei. Sie erhielten zwar nach einem Monat eine Antwort, die verfassungsrechtlich interessante Frage nach der außen- und integrationspolitischen Gebotenheit der Nichtberücksichtigung der Länderstellungnahme blieb aber völlig offen, obwohl der Bund zu einer solchen Begründung verfassungsrechtlich verpflichtet gewesen wäre. Zwischenzeitige Nachfragen blieben ebenfalls ergebnislos.

Meine Damen und Herren! Dies möge beispielhaft erläutern, warum aus Sicht der Länder ihre Berücksichtigung in der österreichischen EU-Politik keineswegs so zufrieden stellend und vorbildhaft ist, wie das gerne dargestellt wird und wünschenswert wäre.

In dem bekannten Perchtoldsdorfer Paktum aus der Zeit vor dem EU-Beitritt war seinerzeit den Ländern zugesagt worden, dass ihre Mitwirkung am Entscheidungsprozess der EU nach Maßgabe künftiger Entwicklungen ausgebaut werden soll. Von Bundesseite wird nun die Auffassung vertreten, diese Weiterentwicklung des 1992 für den EWR konzipierten Verfahrens sei mit der anlässlich des EU-Beitritts vorgenommenen Übertragung der Regelungen auf die EU und der Einfügung eines neuen Artikels in das B-VG erledigt.

In diesem Hinweis wird aber völlig übersehen, dass mit diesem rein gesetzestechnischen Vorgang keine inhaltliche Weiterentwicklung und kein Ausbau verbunden waren. Sehr wohl hat eine Weiterentwicklung in den anderen Bundesstaaten der EU und sogar in Großbritannien stattgefunden. Es liegt bei einem Rechtsvergleich auf der Hand, dass wir inzwischen hinsichtlich der Mitwirkungsrechte der Gliedstaaten zum Schlusslicht geworden sind.

Dies ist aber eine Frage, die sozusagen bilateral zwischen dem Bund und den Ländern zu verhandeln ist und die über den Bundesrat hinaus auch eines entsprechenden Einsatzes der Länder selbst bedarf. Ich möchte damit ebenso wenig die Genehmigung des Vertrages von Nizza verknüpfen, wie ich es nicht für zweckmäßig halte, die Erweiterung der EU von der Lösung aller bilateralen Konflikte abhängig zu machen.

Ich verbinde die Zustimmung zu diesem Bundesverfassungsgesetz mit der Erwartung und Hoffnung, dass der Bundesrat die dazu geäußerten Anliegen in geeigneter Weise doch noch aufgreift und dem so häufig strapazierten Begriff der Länderkammer wieder einmal ein bisschen Inhalt gibt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.46

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Tusek. – Bitte.

15.46

Bundesrat Mag. Gerhard Tusek (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor ziemlich genau vier Jahren stand ich das letzte Mal an diesem Rednerpult, und ich habe damals, genau am 23. Oktober 1997, schweren Herzens meine Abschiedsrede gehalten.

Ich sagte damals wörtlich: "Erlauben Sie mir noch, einige persönliche Sätze anzuschließen. Höchstwahrscheinlich war das meine letzte Rede im Bundesrat, da ich mit 31. Oktober 1997 in den Oberösterreichischen Landtag wechseln werde. Ich habe diese Funktion nie angestrebt – zu gerne war ich und bin ich Bundesrat –, aber es ist der ausdrückliche Wunsch meines Landeshauptmannes." – Zitatende. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ. – Bundesrätin Kainz: So kann man sich täuschen! Bundesrätin Schicker: Sag niemals nie!)


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