Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 38

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Ich glaube daher, dass man sich nur die entsprechenden Gremien ansehen muss, um die breite Palette der Missstände in diesem Bereich zu bemerken. Ich sage aber auch klar dazu: Es geht da um sehr viel Geld, überhaupt für die Vertreiberorganisationen. Dort sind offensichtlich sehr subtile Rechtsberater im Hintergrund, die die bestehende Gesetzeslage und die Interpretation ausnützen, um im Graufeld zwischen Strafwürdigkeit und gerade noch tolerierbarer Werbung zu agieren, und die Patienten schädigen.

Ich bemühe mich auch, die wissenschaftliche Aufklärung, so wie ich es hier eingangs erwähnt habe, voranzutreiben, damit wir auch eine klare Indikationenlösung bekommen können: wann, wo, welches Instrumentarium, das angeboten wird, sinnvoll ist und wann es nichts nützt.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Wir kommen zur zweiten Anfrage, die Herr Bundesrat Thumpser stellen wird. Ich bitte um die Verlesung.

Bundesrat Herbert Thumpser (SPÖ, Niederösterreich): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

1213/M-BR/01

Wie hoch wird die von der schwarz-blauen Regierung angekündigte Chipkartengebühr sein?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Die schwarz-blaue Regierung denkt nicht daran, sich zum jetzigen Zeitpunkt über eine Chipkartengebühr den Kopf zu zerbrechen.

Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass Kollege Rasinger mit seinen Ausführungen, dass er 500 S für gerechtfertigt hält, eine Debatte losgetreten, hat um das Defizit, das die Krankenversicherungen einfahren werden, wenn die derzeitige Krankenscheingebühr entfällt, zu aktualisieren.

Ich darf Sie daher darauf aufmerksam machen, dass mit der derzeitigen Form der Krankenscheingebühr, so wie sie beim ersten Arztbesuch vierteljährlich zu entrichten ist, den Sozialversicherungsträgern nach Erhebungen meines Hauses etwa 600 Millionen Schilling an Beitragszahlungen zufließen. Wie Sie wissen, hat sich auch Ihre Fraktion seinerzeit für die Einführung der Krankenscheingebühr als Mittelzuführung der Krankenversicherungsanstalten damals im Parlament ausgesprochen.

Ich darf Sie auch darauf hinweisen, dass in den Verhandlungen über das Sparpaket 1995/96 den Pensionisten mit 0,2 Prozent Erhöhung ihrer Krankenversicherungsbeiträge ein Äquivalent für die Krankenscheingebühr gegeben wurde.

Das Äquivalent für die Pensionisten einschließlich der Krankenscheingebühr würde insgesamt ein Nettodefizit – bereinigt um die Verwaltungskosten innerhalb der Krankenversicherungsträger nach derer eigenen Angaben und hochgerechnet auf die Angaben der Vorarlberger Gebietskrankenkasse und anderer – in der Höhe von 1,1 bis 1,3 Milliarden Schilling für die Krankenversicherungsträger bedeuten.

Ich bin bereit, diese Diskussion mit den Sozialpartnern zu führen und bin daher auch sehr zufrieden, dass derzeit in diesem Bereich keine Entscheidung gefallen ist, dieses auftretende Loch bei Wegfallen der Krankenscheingebühr mit anderen Maßnahmen im Interesse der Versichertengemeinschaft und der angebotenen Krankenversicherungsleistungen in Österreich zu überbrücken.

Ich wehre mich dagegen, diese Debatte nunmehr als Chipkarten- und Krankenscheingebührdebatte zu betrachten, sondern das ist eine notwendige Zur-Verfügung-Stellung von Mittel für


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