Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 50

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Ich werde daher innerhalb der Bundesregierung vorschlagen, die Behindertenmilliarde auf den Bereich Wohnen auszuweiten, damit ich mit den derzeit vorliegenden Förderungsrichtlinien diesen Bereich besser ausstatten kann, weil ich hier ein Defizit auf Grund der Rahmenbedingungen, so wie das Gesetz derzeit lautet, feststelle.

Weiters darf ich hinzufügen, dass neben der Behindertenmilliarde zusätzlich auch die Mittel des Arbeitsmarktservice, die ATF-Mittel und die ESF-Mittel, ungehindert eingesetzt werden, weil öffentlich häufig behauptet wird, dass das eine das andere ersetzt. Ich bitte, sich die entsprechenden Zahlen des Arbeitsmarktservice anzusehen und die entsprechenden Benchmarks zu machen. Sie werden sehen, dass auch meine wiederholten Behauptungen in diesem Bereich richtig sind.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Eine weitere Zusatzfrage wird von Herrn Bundesrat Thumpser gewünscht. – Bitte.

Bundesrat Herbert Thumpser (SPÖ, Niederösterreich): Herr Bundesminister! Sind Ihnen Berichte von Behindertenorganisationen, die zunehmend Probleme mit der Finanzierung von Behindertenprojekten haben, bekannt?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Es ist mir bekannt, dass sehr viele, die in der sekundären Arbeitswelt tätig sind und früher aus anderen Töpfen finanziert wurden, von den Ländern nur mehr so quasi auf die Behindertenmilliarde verwiesen wurden. Ich halte das, ganz offen gestanden, für unzulässig.

Jeder, der den Gesetzestext lesen kann, weiß, dass die Behindertenmilliarde primär für den primären Arbeitsmarkt und nicht für den sekundären Arbeitsmarkt einzusetzen ist und die stationäre Betreuung im sekundären Arbeitsmarkt nur dann im Rahmen der Behindertenmilliarde möglich ist, wenn der Durchgang in den ersten Arbeitsmarkt gewährleistet ist oder zumindest erwartet werden kann.

Ich bitte daher durchaus um Verständnis, dass hier mein Appell an die Länder erfolgt, in der Beratung nicht bei manchen Organisationen einen falschen Background zu erwecken. Das, was sekundärer Arbeitsmarkt ist, bleibt wie bisher. Dort, wo auf Grund der Strukturen des Handicaps, der Persönlichkeit und der Fähigkeiten kein Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu erwarten ist, erfolgt eine Förderung wie bisher.

Im Zusammenhang mit der Behindertenmilliarde – das sage ich auch in aller Offenheit – haben manche Behindertenorganisationen Verwaltungseinsparungs-Vorstellungen, denen ich mich nicht annähern kann.

Es gibt hervorragende Projekte, die schon lange bei mir anhängig sind, weil die Behindertenorganisationen nicht bereit sind, mit Unterstützung auch von öffentlichen Beratungen ein Abrechnungssystem aufzubauen, auf Grund dessen ich dann weiß, dass die Fördermittel nach bestem Wissen und Gewissen ordnungsgemäß eingesetzt sind.

Von einer wichtigen Organisation Österreichs wurde an mich der Wunsch herangetragen, ihr für ein gutes Projekt 2,5 Millionen Schilling zu überweisen, und dann wird sie mir rücküberweisen, was sie abgerechnet hat. Ich bitte hier um Verständnis meiner Sicht und bitte, bei den Behindertenorganisationen Werbung zu machen: Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist besser! Ich kann da auf die Kontrolle nicht verzichten.

Ich habe in zwei Bundesländern gegen einige Mitarbeiter im Bereich der Bundessozialämter Disziplinarverfahren eingeleitet, weil Mitarbeiter der Bundessozialämter entgegen den Gepflogenheiten des österreichischen Dienstrechtes Behindertenorganisationen gefördert haben, bei denen sie selbst im Vorstand sitzen, sich selbst also Förderungen zugeteilt haben. Die Beamten wären besser beraten gewesen, ihre Unvereinbarkeit, die im Gesetz klar formuliert ist, zu


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