Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 182

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14. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdengesetz 1997 geändert wird (532/A und 880/NR sowie 6509/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu Punkt 14 der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Fremdengesetz 1997 geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Mag. Tusek übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Mag. Gerhard Tusek: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdengesetz 1997 geändert wird. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, daher beschränke ich mich auf den Antrag.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke sehr.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Herbert Würschl. Ich erteile es ihm.

21.00

Bundesrat Herbert Würschl (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrte Damen und Herren! Der Verfassungsgerichtshof hat einige Passagen des Fremdengesetzes 1997 wegen Unbestimmtheit und ungenauer Formulierung kritisiert und nicht zur Kenntnis genommen, weshalb eine Novellierung angestanden ist.

Wir bedauern grundsätzlich, dass nicht versucht wurde, in diesem Zusammenhang auf breiter Basis mit allen Parteien eine gemeinsame Formulierung sicherzustellen. Ich hatte den Eindruck, dass es kein Bemühen seitens der Regierungsparteien gegeben hat, bei dieser Novellierung Einvernehmen herzustellen.

Es geht hiebei um die Frage der sachlichen Richtigstellung von Reisedokumenten, und davon sind vor allem zwei große Menschengruppen unmittelbar betroffen, nämlich einerseits Fremde, die transportiert werden wollen, und andererseits eine Menschengruppe, die für den Transport dieser Menschen zuständig ist, nämlich die Beförderungsunternehmer.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, wir können davon ausgehen, dass alle ein Interesse daran haben, grundsätzlich für die Sicherheit der Bevölkerung einzutreten, und dass niemandem das Bemühen abgesprochen werden kann, dass er für diese Sicherheit unserer Bevölkerung eintritt. Wir Sozialdemokraten bekennen uns dazu, dass eindeutige und klare Formulierungen gefunden werden sollen. Es ist dies aber leider Gottes in dieser Gesetzesnovelle wieder nicht gelungen. Einerseits wird den Fremden, die transportiert werden wollen, die Beweislast auferlegt, wobei die große Gefahr besteht, dass diese Menschen, die durchaus zu den Ärmsten der Gesellschaft beziehungsweise der Bevölkerung überhaupt zählen, schikaniert werden. Offenbar versucht man, diese Menschen mit Schikanen davon abzuhalten, eine Reisebewegung durchzuführen. Auf der anderen Seite ist die Tatsache gegeben, dass den Beförderungsunternehmern Aufgaben aufgehalst werden, die sie in Wirklichkeit nicht bewältigen können, dass sie nämlich auf einmal eine vorgelagerte Kontrollinstanz sind und behördliche Aufgaben übernehmen sollen. – Ich glaube, dass es in einer demokratischen Gesellschaft nicht richtig ist, solche Aufgaben einer bestimmten Berufsgruppe zu übertragen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Deshalb ist mir der Antrag der grünen Fraktion, der im Nationalrat eingebracht wurde, ausgesprochen sympathisch. – Ich darf hier noch einmal kurz zur


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