Bundesrat Stenographisches Protokoll 684. Sitzung / Seite 48

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Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Herr Staatssekretär! In Anbetracht Ihrer Antworten betreffend Gebührensplitting, was den ORF betrifft, möchte ich Sie fragen, ob es auszuschließen ist, dass es dann zu einer Gebührenerhöhung kommen wird.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Herr Bundesrat! Im ORF-Gesetz steht, wer für die Gebühren verantwortlich ist, nämlich der Stiftungsrat. Weiters kann man nachlesen, dass dieses Gremium für die Geschäftsführung, für Gewinne und Verluste verantwortlich ist, ebenso für eine Entscheidung, die falsch wäre, weil das bedeckt werden müsste; sie haften also dafür. Noch einmal: haftende Aufsichtsräte, die für die Gebühren des ORF zuständig sind.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Schennach, bitte.

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Es ist wohltuend, zu hören, dass es nach der wirtschaftlichen Schwächung des ORF durch eine Novellierung des ORF-Gesetzes jetzt wieder um eine Stärkung des ORF geht.

Der ORF bekommt von den Rundfunkgebühren nur 65 Prozent. Ein Teil jener Summe, die der ORF nicht bekommt, ist eine anachronistische Steuer, die auf den Besitz eines Radioapparates beziehungsweise eines Fernsehgerätes abgeführt wird. Genauso gut könnte man übrigens eine Steuer auf einen Rasierapparat oder einen PC einheben.

Werden Sie sich, Herr Staatssekretär, dafür einsetzen, dass diese 780 Millionen Schilling – ich nenne jetzt den Schillingbetrag, bis Ende Februar geht das noch; im März werden wir ihn dann nur mehr in Euro nennen – tatsächlich und insgesamt dem Medienbereich zugeführt werden, da das derzeit eine Steuerleistung ohne Gegenleistung ist?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Herr Bundesrat! Ich weiß Ihr Anliegen zu schätzen, und ich sage das auch im Kontext zu den Aufgaben, die auf den ORF, auf die Industrie und auf den österreichischen Staat insgesamt bei einem der größten Projekte, die wir vorhaben, nämlich der Digitalisierung, zukommen werden.

Ich werde mir diesen von Ihnen gemachten Einwand und dieses Argument sehr gut merken und werde in diesem Sinne mit dem Finanzminister sozusagen Tacheles reden. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen und der SPÖ.)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir kommen zur 10. Anfrage, die Herr Bundesrat Schennach stellen wird, und ich darf ihn gleich um die Formulierung seiner Anfrage bitten.

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Herr Staatssekretär! Meine Frage lautet:

1222/M-BR/02

Welche Schritte werden seitens der Bundesregierung nun konkret unternommen und in welcher zeitlichen Abfolge, um das Erkenntnis des VfGH hinsichtlich zweisprachiger Ortstafeln auch tatsächlich umzusetzen?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Herr Bundesrat! Das ist eine Frage, die uns in den letzten Wochen und Monaten stark bewegt hat, auch nach diesem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes.

In diesem Zusammenhang darf ich Ihnen die Äußerungen, die es seitens der Bundesregierung, besonders seitens des Herrn Bundeskanzlers dazu gegeben hat, noch einmal in Erinnerung


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