Bundesrat Stenographisches Protokoll 684. Sitzung / Seite 49

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rufen, nämlich dass es zu Schritten erst nach Aufhebung einzelner Bestimmungen im Volksgruppengesetz und in der Topographie-Verordnung kommen kann, die noch bis Ende des Jahres in Kraft sind.

Die Bundesregierung – das hat der Herr Bundeskanzler gestern wieder betont – erblickt in einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes sozusagen einen Schiedsrichterpfiff. In diesem Sinne haben mich die Äußerungen, die gestern nach dieser Sitzung in Kärnten gefallen sind, ermutigt, und man konnte erkennen, dass es da Bewegung gibt.

In diesem Sinne ist es auch zu sehen, dass wir eine Konsenskonferenz machen werden, und in diesem Sinne warten wir auch ab, wie die Ergebnisse der Volkszählung ausschauen werden. Und dann werden wir auf einer breiten, konsensualen und österreichischen Lösung beharren.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat.

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sie sagen, Herr Staatssekretär, dass Sie gestrige Aussagen ermutigt haben. Diese Töne waren jedoch dadurch gekennzeichnet, dass Teile der Volksgruppe nicht eingeladen waren und dass es nachher seitens des Kärntner Landeshauptmannes geheißen hat: Dann wird eben die Mehrheit darüber abstimmen müssen! – Das ist doch wenig ermutigend!

Können Sie seitens der Bundesregierung oder namens des Bundeskanzlers ausschließen, dass es zu einer gesetzlichen Regelung kommt, in der die Mehrheit gegen die Interessen der Minderheit handelt?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Herr Bundesrat! Vor zwei Jahren haben Nationalrat und Bundesrat – ich erinnere Sie daran; als Regierungsmitglied war ich damals auch in diesem Ausschuss – eine Staatszielbestimmung in Bezug auf Schutz und Förderung der österreichischen Volksgruppen beschlossen.

Ich verweise darauf, dass die Bundesregierung in keinem Fall die Einschränkung von Rechten von Volksgruppen akzeptieren kann und wird, und ebenso verweise ich darauf, dass Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes umzusetzen sind.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Ing. Gruber, bitte.

Bundesrat Ing. Franz Gruber (ÖVP, Kärnten): Herr Staatssekretär! Werden bei den zu erwartenden Maßnahmen die Anliegen aller Kärntner, also auch die der Mehrheitsbevölkerung, berücksichtigt? (Ironische Heiterkeit und Rufe und Gegenrufe bei der SPÖ und den Freiheitlichen.)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Herr Bundesrat! Das habe ich bereits am Anfang gesagt! (Demonstrativer Beifall bei Bundesräten der Freiheitlichen.) Nochmals: Wir warten die Ergebnisse der Volkszählung ab, ebenso die der Konsenskonferenz – und dann wird eine Entscheidung, und zwar im Konsens, mit allen Beteiligten getroffen werden.

Aber nochmals: Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes sind umzusetzen! (Beifall des Bundesrates Grasberger. )

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Zusatzfrage? – Frau Bundesrätin Mag. Trunk, bitte.

Bundesrätin Mag. Melitta Trunk (SPÖ, Kärnten): Herr Staatssekretär! Ähnlich wie Kollege Schennach konnte auch ich mich nicht wirklich freuen über diese Kurskorrektur durch die Wortmeldung des derzeitigen Kärntner Landeshauptmannes. Ich frage Sie ganz konkret – und


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