Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer:
Mir sind konkrete Pläne der Regierung, die Diversion einzuschränken, nicht bekannt, wohl aber Pläne der Regierung, die Folgen und Auswirkungen der Diversion zu beobachten. An eine Einschränkung im weitesten Sinn ist nicht gedacht, wohl aber gibt es immer wieder Diskussionen ob einzelner Delikte, ob sie diversionell behandelt werden dürfen, behandelt werden sollen oder nicht. Mir ist bekannt, dass die Bundesregierung die Ergebnisse der Enquete-Kommission sehr wohl beobachtet und es vor allem – wie vorhin gefragt – im Bereich der gemeinnützigen Leistungen gerne sehen würde, wenn dieses Institut ausgebaut werden würde.Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Dr. Robert Aspöck gemeldet. – Bitte sehr.
Bundesrat Dr. Robert Aspöck (Freiheitliche, Salzburg): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Bekanntlich hat die letzte Regierung und deren Justizminister keine Bindung der Einnahmen aus der Diversion für Opferhilfe vorgesehen. Daher lautet meine Frage: Wie hoch waren jene Mittel, die vor Antritt dieser Bundesregierung im Justizbereich für Opferhilfe zur Verfügung standen, und wie haben sich die Förderungen seither entwickelt?
Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Herr Bundesrat! Die Mittel, die zur Verfügung standen, waren – insoweit es sich um Prozessbegleitungsmaßnahmen gehandelt hat – meines Wissens gleich null. Wir sind in dieser Legislaturperiode dazu übergegangen, Prozessbegleitungsmaßnahmen zu setzen. Dies geschieht vor allem in der Form, dass den Verbrechensopfern therapeutische Hilfe sowie Anwaltshilfe zur Verfügung gestellt werden. Die Sätze für diese Hilfe sind genau geregelt, nämlich 800 S für Therapeuten und Sozialarbeiter und 1 000 S für Rechtsanwälte.
Wir haben dieses Programm im August voll anlaufen lassen und können berichten, dass kein einziger Antrag eines Verbrechensopfers unbeantwortet geblieben ist beziehungsweise abgewiesen werden musste. Wir akontieren diese Hilfe auch, damit man nicht von finanzieller Seite her sagen kann, es werde den Opfern zu wenig Hilfestellung gegeben.
Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Danke, Herr Bundesminister.
Wir kommen zur 2. Anfrage, 1234/M.
Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Ferdinand Gstöttner, um die Verlesung der Anfrage.
Bundesrat Ferdinand Gstöttner (SPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:
1234/M-BR/02
Warum haben Sie bei der Ausarbeitung des höchst fragwürdigen neuen Vereinsrechtes die Einwände der "Interessenvertretung Österreichischer Gemeinnütziger Vereine" nicht berücksichtigt?
Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Herr Bundesrat! Die Frage beinhaltet die Unterstellung, dass das Vereinsrecht höchst fragwürdig gestaltet ist. (Bundesrat Manfred Gruber: Das ist eine Tatsache!) Ich möchte dem schon entgegentreten, weil anderenfalls die Signalwirkung der Frage missverstanden werden könnte, wenn ich nicht darauf eingehe.
Das Vereinsrecht ist in einer Art und Weise gestaltet, wie es im Vorfeld demokratischer nicht hätte entstehen können. Es wurde mit allen Vereinen gesprochen, auch mit den von Ihnen genannten Vereinen. Es wurde praktisch auf alle Argumente eingegangen, soweit dies in sach
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