Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 16

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licher Hinsicht möglich war. Allerdings entsprach die Stellungnahme des von Ihnen genannten Vereines in einigen Bereichen eher einer fundamentalen Ablehnung als einer Anregung zur Diskussion. Aber soweit darauf eingegangen werden konnte, wurde darüber diskutiert. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Ferdinand Gstöttner (SPÖ, Oberösterreich): Herr Bundesminister! Im Jahr der Freiwilligen hat die Bundesregierung noch die Tätigkeit der Vereine gewürdigt. Wieso werden nun Hunderttausende ehrenamtliche Funktionäre einem völlig undurchsichtigen Haftungsregime unterworfen?

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Herr Bundesrat! Ich bitte Sie höflich, sich zunächst einmal die Überschriften und die Kapiteln dieses neuen Vereinsgesetzes, das gestern vom Justizausschuss beschlossen wurde und am nächsten Mittwoch im Plenum behandelt werden wird, durchzulesen. Sie werden sehen, dass sich dieses Gesetz in qualitativ außerordentlich hoher legistischer Art und Weise um Übersichtlichkeit und Klarheit der Sprache bemüht.

Zum Beispiel war es nach der derzeitigen Rechtslage den Verantwortlichen nur schwer möglich, selbst zu erkennen, ob und inwieweit sie haften. Allein die Haftungsfrage ist neu geregelt. Der Verein haftet bei Verpflichtungserklärungen seiner Vorstände oder Präsidenten mit seinem eigenen Vermögen, es sei denn – und diese Klarheit der Regelung ist völlig neu –, dass von den Organen gegen das Gesetz verstoßen wird oder sie privatrechtliche Verpflichtungen eingehen. Allein diese Regelung bringt jene Rechtssicherheit im vereinsprivatrechtlichen Bereich, die im Interesse aller 104 000 Vereine Österreichs wünschenswert war und ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Dr. Klaus Peter Nittmann gemeldet. – Bitte.

Bundesrat Dr. Klaus Peter Nittmann (Freiheitliche, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sind derzeit aus der Sicht eines typischen Vereinsfunktionärs die Pflichten und Risiken einer Vereinsfunktion klar erkennbar?

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Eindeutig ja! Das ist deshalb der Fall, weil wir die teilweise sehr schwierige Judikatur in diesem Bereich nach entsprechender Analyse in das neue Gesetz haben einfließen lassen, sodass nunmehr schon jedermann, vor allem auch der juristische Laie, durch bloßes Lesen des Textes erkennt, wann er sich in eine persönliche Haftungsgefahr begibt und wann nicht. Das war uns ganz besonders wichtig.

Ein weiteres wichtiges Motiv war die Staffelung der Rechnungslegung und der Kontrolle. Die kleinen ideellen Vereine, also gemeinnützigen Vereine, können weiterhin, allerdings im Rahmen einer größeren Rechtssicherheit, wirtschaften und agieren wie bisher. Größere Vereine – und das sind zum Teil sehr große Wirtschaftskörper, denken Sie an Bewährungshilfe, ÖAMTC, Arbö und so weiter – unterliegen allerdings einer intensiveren Kontrolle. Da größere Vereine auch sehr viele Dienstnehmer beschäftigen, sehr viele Gläubiger haben, sehr viele Umsätze tätigen, ist es notwendig gewesen, dass der Verein an sich auch einmal als Wirtschaftskörper durchdacht wird.

Ergebnis dieses Durchdenkens – gemeinsam mit entsprechender Flexibilität – ist das nun vorliegende Vereinsgesetz, das wir alle in der Regierung offen gestanden für einen großen Verbesserungsschritt halten.

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Danke. – Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Alfred Schöls zu Wort gemeldet. – Bitte.


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