Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 20

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Allein der Umstand, Herr Bundesrat, dass es in Österreich 99 Bezirkshauptmannschaften – die Städte mit eigenem Statut hinzugerechnet – und 192 Bezirksgerichte gibt, dass es also doppelt so viele Bezirksgerichte gibt, muss doch auch Ihnen zu denken geben. Das stellt doch eine uneffiziente Verwaltung der justiziellen Möglichkeiten dar.

Ich stelle mich den Bundesräten, soweit sie von der Sozialdemokratischen Partei kommen, gerne zur Verfügung, das heißt, wenn Sie wirklich einmal diskutieren wollen, so machen wir das sehr gerne. Wir haben einen Power Pointer, wir erklären Ihnen unsere Argumente – Sie werden, so glaube ich, beeindruckt sein. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Christoph Hagen zu Wort gemeldet. – Bitte.

Bundesrat Christoph Hagen (Freiheitliche, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Welche Vorteile sind mit der Zusammenlegung von Bezirksgerichten für die rechtsuchende Bevölkerung verbunden?

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Die Vorteile für die rechtsuchende Bevölkerung liegen darin, dass sie einfach besser, schneller und präziser mit Rechtsauskünften und Rechtsberatungen versorgt wird.

Derzeit ist es so, dass allein in 29 Bezirksgerichten Österreichs nicht einmal ein Richter ausgelastet ist. Das heißt, der Richter persönlich ist schon ausgelastet, weil er auch an anderen Gerichten tätig ist, aber er steht den einzelnen Gerichten nicht den ganzen Tag zur Verfügung. Wenn Auskünfte erteilt werden, so können diese wahrscheinlich – ich drücke mich hier allgemein aus, aber es kann nicht anders sein – nicht in jener Präzision erteilt werden, die dann möglich ist, wenn eine Spezialisierung der juristischen Zusammenarbeit gegeben ist.

Wenn Sie heute einen Anwalt aufsuchen, werden Sie nicht primär jemanden suchen, der allein in einer Kanzlei tätig ist – es sei denn, Sie haben aus Gründen bestimmter Art sein Vertrauen, was auch der Fall sein kann –, sondern Sie werden, wenn Sie mit neutralen Gedanken beginnen, diese Suche anzustellen, jemanden suchen, der eine größere Kanzlei hat, in der eine Arbeitsteilung stattfindet. Dieses System ist nicht von gestern auf heute entstanden, sondern im Laufe der Jahre. Wir haben auch beim Obersten Gerichtshof Spezialsenaten, obwohl dort in Fünfersenaten judiziert wird, während bei allen Rechtsmitteln, Gerichten, Spezialsenaten und bei allen größeren Gerichten Spezialabteilungen – Strafsachen, Zivilsachen, Mietensachen, handelsrechtliche Sachen und vieles andere mehr – zu finden sind.

Das heißt, unser Ziel muss es sein, wirklich arbeitsteilende Rechtsberatung anzubieten, und das können wir nur dort, wo mehrere Richter in einem Gericht tätig sind. Das ist unser erklärtes Ziel.

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Danke.

Wir kommen zur 4. Anfrage, 1232/M, an den Herrn Bundesminister.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Dr. Peter Böhm, um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

1232/M-BR/02

Wie wollen Sie den Rechten der Bankkunden künftig stärkere Beachtung verschaffen?

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Herr Bundesminister, bitte.


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