Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 21

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Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Die Rechte der Bankkunden sind in den letzten Jahrzehnten sehr oft in Gefahr geraten, und zwar dadurch, dass gesetzwidrige, vor allem konsumentenschutzgesetzwidrige Geschäftsbedingungen entstanden sind, indem die Verträge mit den Kreditnehmern unklar formuliert wurden und die Banken dadurch für sich beanspruchen konnten, ein Zuviel an Zinsen zu vereinnahmen, und indem die Gebühren der Banken teilweise zu hoch angesetzt sind.

Die Instrumentarien sehe ich wie folgt:

Erstens: Gespräche mit den Banken sind zum Teil erfolgreich, aber nicht überwiegend, weil die Banken nämlich nicht bereit sind, ein konstruktives rückzahlungsfreundliches Klima zu gestatten oder mit zu schaffen.

Zweitens: Musterprozesse und Sammelklagen, die ich mit Beginn dieser Legislaturperiode im Justizministerium sehr forciert habe, und zwar wie folgt, damit die Konstruktion einmal klar ist:

Der Verein für Konsumenteninformation hat die Möglichkeit, solche Verbandsklagen einzubringen, das heißt, Klagen einzubringen, die keinen bestimmten Einzelfall betreffen, sondern eine gesamte Situation, die für eine Mehrzahl von Kreditnehmern von Bedeutung ist. Wir, das Justizministerium, bezahlen alle Kosten dieser Rechtsabteilung des VKI, und wir übernehmen auch das Haftungsrisiko der Prozessführung. Das ist eine Zusatzleistung des Justizministeriums über den Mitgliedsbeitrag in der Höhe von 22 Millionen Schilling, den wir auch bezahlen, hinaus. Dieser Mitgliedsbeitrag entspricht der Gesamtsumme der Leistung aller Sozialpartner.

Wir nehmen also die rechtlichen Möglichkeiten, die schon vor dieser Legislaturperiode geschaffen wurden, endlich wahr, im Gegensatz zu meiner Vorgängerin Prammer zum Beispiel, und helfen den Kunden durch Klarstellung ihrer Rechte durch Gerichtsurteile. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Herr Bundesminister! Auf Grund dieser dankenswerten Initiativen sind auch schon Prozesserfolge im Sinne der Konsumenten erzielt worden. Es ist nur die Frage, ob sich das herumgesprochen hat. Könnten mit einem flächendeckenden Konsumentenberatungsangebot in ganz Österreich die Möglichkeiten der Bankkunden, ihre Interessen wirksam durchzusetzen, noch verbessert werden?

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Meiner Ansicht ja, es handelt sich aber hier um zwei Philosophien, und wir befinden uns insbesondere mit der Arbeiterkammer in einer sehr ausführlichen Diskussion. Es ist klar, dass die Arbeiterkammern aus ihrer Sicht den Beratungsrechtsschutz für sich arrogieren wollen, es ist aber auch zu sagen, dass vor allem nach den Satzungen des VKI die primäre Anspruchsstelle für Beratung beim VKI liegt. Ich habe das aktiviert.

Es steht jetzt Folgendes zur Diskussion: Soll die Beratung näher zur Arbeiterkammer wandern, oder sollen der VKI und die Möglichkeiten des Justizministeriums ausgebaut werden? – Die Diskussion ist noch nicht ganz zu Ende. Im Gegensatz zu manchen Pressemeldungen schätze ich die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern sehr, glaube aber, dass sie in manchen Sparten bereits eine übertriebene Ausprägung findet; so zum Beispiel im Bereich des Konsumentenschutzes. Diese Materie halte ich nicht für eine genuine Sozialpartnermaterie, obwohl sie sich auch damit befassen, sondern ich glaube, dass da auch der Staat mitreden soll.

Mein Bestreben ist es, allen Österreichern, genau so wie bei den Bezirksgerichten, flächendeckend eine auch örtliche Bezugsstelle für den Konsumentenschutz zu geben. Es bieten sich dazu an – und das wird für viele neu sein – bestehende Strukturen, zum Beispiel die Struktur des ÖAMTC. Der ÖAMTC verfügt über 108 Stützpunkte in Österreich. Es wäre durchaus denk


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