Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 22

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

bar, dass man diese Stützpunkte und ihre Struktur dazu verwendet, auch Konsumentenschutzeinrichtungen anzusiedeln. Erste Gespräche waren durchaus sinnvoll. Dasselbe könnte mit der Arbeiterkammer geschehen, wenn man unbedingt in Schwarz-Roten-Machtaufteilungskategorien weiterdenken will. Das ist aber nicht meine Gedankenschiene, sondern man kann ruhig einmal neue Gedanken fassen und sagen, man solle nicht einen roten Klub oder einen schwarzen Klub bevorzugen, sondern denjenigen, mit dem man aktuell besser zusammenarbeitet. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich habe da keine Präferenz, habe aber schon allein in den Gesprächen mit dem ÖAMTC gemerkt, dass eine große Bereitschaft dazu besteht, dass wir uns eines Teiles dieser 108 Stützpunkte bedienen können, um vor Ort Konsumentenschutzeinrichtungen anzusiedeln.

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Her Bundesrat Dipl.-Ing. Hannes Missethon gemeldet. – Bitte.

Bundesrat Dipl.-Ing. Hannes Missethon (ÖVP, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Was sind die Schwerpunkte des von Ihnen geplanten Zinsenrechts-Änderungsgesetzes?

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Diese Planung bezieht sich auf einen Umsetzungsbedarf, den wir auf Grund der EU-Richtlinie über den Zahlungsverzugsverkehr haben. Ich glaube aber auch, dass das einem Bedürfnis der Bevölkerung entspricht.

Tatsache ist, dass viele, vor allem kleine Gewerbetreibende unter Zahlungsverzügen leiden. Die derzeitigen Verzugszinsen im kaufmännischen Bereich betragen 5 Prozent. Nach den Intentionen der EU könnte dieser Verzugszinsensatz auf 11,75 Prozent angehoben werden, wobei dies aber für Konsumenten nicht gelten soll.

Wir bewegen uns in dieser Richtung, und ich glaube, dass das für die österreichische Wirtschaft auch richtig und gut ist.

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher gemeldet. – Bitte.

Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ, Wien): Herr Bundesminister! Haben Sie vor, neue formelle beziehungsweise informelle Gremien zur Beobachtung der Bankenlandschaft im Bereich des Konsumentenschutzes einzurichten?

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Wir haben das nicht vor, denn wir haben das schon vor einem halben Jahr entriert. Tatsache ist, dass ich, also das Justizministerium, gemeinsam mit der Rechtsanwaltskammer Wien und der Volksanwaltschaft einen Verein "Mein Recht auf Kontrolle" gegründet habe.

Das hat folgenden Sinn – im Übrigen sind auch später als außerordentliche Mitglieder die Wirtschaftstreuhänder dazugekommen, das ist also keine schlechte Gesellschaft –: Die Rückforderungsansprüche der Kreditnehmer sind teilweise höchst schwierig zu errechnen. Das kann man ohne technische Unterstützung und ohne spezielles Know-how fast nicht machen. Das kann, wenn ich es jetzt einmal pauschal sage, kaum ein Rechtsanwalt mit einem vernünftigen, angemessenen Aufwand, und das kann auch kein Wirtschaftstreuhänder.

Es gibt Programme, die schon vom VKI, von der Arbeiterkammer und so weiter entwickelt wurden. Dieses Know-how fassen wir in diesem Verein zusammen. Dort kann man diskret, auch unter dem Schutz der anwaltlichen Verschwiegenheit – wir haben kein Interesse daran, dass das an die große Glocke gehängt wird –, seine persönlichen Daten zur Verfügung stellen. Dann wird der Rückforderungsanspruch ausgerechnet, zumindest grundsätzlich und schematisch,


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite