Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 23

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und dann hat der Kreditnehmer einen Eindruck, in welchem Ausmaß er Rückforderungsansprüche hat, und kann mit diesen Unterlagen zu seinem persönlichen Rechtsanwalt, Wirtschaftstreuhänder oder auch zur Arbeiterkammer – wo auch immer – gehen und kann sich dann entschließen, das gerichtlich einzufordern oder vorher auch mittels Anwaltsmahnbrief geltend zu machen – je nach dem, wie es seiner persönlichen Lage entspricht.

Ich sage Ihnen auch, warum ich das forciert habe. Ich war auf Grund meiner Anwaltserfahrung – ich war über 27 Jahre Rechtsanwalt – etwas betrübt, als ich gemerkt habe, dass verschiedene Verbände – auch die Arbeiterkammern – eher dazu tendieren, sich nur einen groben Überblick zu verschaffen und dann auf Grund dieses groben Überblickes Teilbeträge im Rahmen eines Vergleiches an die Kreditnehmer zurückfließen zu lassen.

Meine Intention ist – offen gestanden –, dass, wenn jemand einen Rückanforderungsanspruch hat, diesen auch bekommen soll, und zwar zu 100 Prozent, zuzüglich Zinsen. – Das steht ihm zu. Ich sage auch etwas hinzu, weil es mir wirklich eine wichtige Sache ist: Ich glaube den Banken, und ich bin auch überzeugt davon – das ist jetzt keine taktische Äußerung –, dass diese Situation des Zuviel-Vereinnahmens von Zinsen mehr oder weniger irrtümlich entstanden ist. Im Laufe der Jahre ist das eben passiert. Man hat sich ein bisschen zu wenig darum gekümmert. Aber es wäre ein Zeichen österreichischer Bankenkultur, dass man sagt: Wir haben da irrtümlich zu viel vereinnahmt, und wir gehen vor wie jeder andere anständige Mensch auch, indem wir das irrtümlich zu viel Kassierte aus eigenem zurückgeben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich muss Ihnen Folgendes dazu sagen: Wenn Sie im Supermarkt einkaufen und später draufkommen, dass Sie irrtümlich zwei oder drei Dosen zu viel mitgenommen haben, dann werden Sie diese, so glaube ich, zurückgeben, und das erwarte ich mir auch von den Banken. Die Zahlen sind leider gigantisch. Unsere Sektion VI hat bei vorsichtiger Berechnung ausgerechnet, dass allein aus Wohnbau- und Personalkrediten 31,6 Milliarden Schilling an zu viel vereinnahmten Zinsen – entschuldigen Sie, dass ich mich in Schillingen ausdrücke – bei den Banken geblieben sind. – Das sind aber gar nicht alle Zahlen.

Ich verstehe die Banken, da diese Summe gigantisch ist, und ich verstehe auch den Lobbyismus, den sie betreiben, indem sie erklären, es wäre für die Banken eine sehr schwierige Situation, all das zurückzubezahlen. Es bleibt aber das Problem: Haben wir Vertrauen in unsere Wirtschaftskultur? Können wir damit rechnen, dass die Banken das zu viel Vereinnahmte zurückgeben, oder nicht?

Eines sollte nicht passieren – das ist aber Tageserlebnis –, nämlich dass die Kunden hingehen, sich wie üblich fein machen – Sonntagsanzug anziehen, Krawatte anlegen, weil die Bank insbesondere auf dem Land eine Autorität ist –, sich dann überwinden und fragen: Darf ich bitte mitgeteilt bekommen, lieber Herr Bankdirektor, wie viel Sie zu viel vereinnahmt haben? – Darauf sagt er: Legen Sie 20 000 S her, dann heben wir den Akt aus. – Das sind Vorkommnisse. Manche Banken verlangen nur 3 500 S dafür, dass sie diese Auskunft geben.

Diesbezüglich erbitte ich doch die Unterstützung aller Volksvertreter, insbesondere auch jener hier, dass wir da gemeinsame Sache machen, damit ein der österreichischen Wirtschaftskultur entsprechender Schlussstrich gezogen werden kann. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Wir kommen nun zur 5. Anfrage, 1235/M.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Manfred Gruber, um die Verlesung seiner Anfrage.

Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Herr Bundesminister! Meine Anfrage lautet:

1235/M-BR/02

Wollen Sie tatsächlich die Schließung von Bezirksgerichten ohne Zustimmung der Landesregierungen durchziehen?


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