Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 30

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Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Ja. Es wurde beschlossen, dass die Widerspruchsmöglichkeiten im aufgezeigten Sinne reduziert werden sollen – und das im Einverständnis mit der Arbeiterkammer und letztlich auch mit der sozialdemokratischen Fraktion. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Dr. Nittmann: Hört! Hört!)

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Wir kommen nun zur 8. Anfrage, 1231/M.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Alfred Schöls, um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Alfred Schöls (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

1231/M-BR/02

Welche konkreten Verbesserungen im Bereich des Opferschutzes sollen gemeinsam mit der Vorverfahrensreform umgesetzt werden?

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Im Opferschutzbereich soll das Informationsrecht der privat Beteiligten und der Opfer verbessert werden. Die Verfahrenshilfe soll ausgebaut werden. Es wird auch ein Antragsrecht für die Verbrechensopfer geben. Alles, was eigentlich aus prozessualer Sicht denkbar und sinnvoll ist, ist in dieser Strafprozessnovelle enthalten, und darüber wird, so glaube ich, dankenswerterweise auch nicht kontroversiell diskutiert.

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Alfred Schöls (ÖVP, Niederösterreich): Herr Bundesminister! Planen Sie allenfalls eine Vorschusspflicht des Staates für Opfer bestimmter Verbrechen, insbesondere für Opfer von Sexualdelikten?

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Wir überwachen hier die Situation. Es gibt bereits einen Tatbestand § 373a StPO, wo das im Prinzip geregelt wird, es hindert uns das aber nicht, das zu überdenken. Wir gehen aber beim Opferschutz überhaupt neue Wege, die sich an folgender Leitlinie messen lassen können:

Wir wollen eine verbesserte Möglichkeit des Zuganges der Verbrechensopfer zu Institutionen, die ihnen Hilfestellung geben, und eine Verbesserung der Übersichtlichkeit. Ich zweifle aber momentan noch an der Übersichtlichkeit, weil es alleine im Bereich der Gewaltopferhilfe zwischen 90 und 166 Vereine gibt – das ist gar nicht so leicht feststellbar –, die sich bundesweit flächendeckend um diese Opferhilfe kümmern. Das ist eine gute Absicht, und diese Vereine haben sicherlich ihre Existenzberechtigung, und ich desavouiere sie mit keinem Wort. Wir überlegen nur, ob wir dieses Organisationssystem verbessern können, weil ich meine, dass man betriebswirtschaftlich denken muss – so wie auch bei der Bewährungshilfe, bezüglich der ich mich bemühe; für sie wird immerhin 400 Millionen Schilling jährlich aus dem Budget des Justizministeriums aufgewendet –, dass die Aufgaben ausgeweitet, präzisiert und in der Erfüllung und in der Effizienz verbessert werden, aber auch auf die betriebswirtschaftliche Seite Rücksicht genommen werden muss.

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Johanna Auer gemeldet. – Bitte, Frau Bundesrätin.

Bundesrätin Johanna Auer (SPÖ, Burgenland): Herr Bundesminister! Wird durch Ihre Anordnungen nicht die bestehende Struktur der funktionierenden, dezentralen und eigenständigen Verbrechensopferhilfe-Einrichtungen von einer zentralisierten Struktur zerschlagen?

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Herr Bundesminister, bitte.


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