Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 32

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Das Gefüge müssen wir pflegen, müssen wir ständig überdenken, und dazu gehört es auch, dem Opfer zu erklären, dass nicht Rache angesagt ist, wohl aber Entschädigung und Wiedergutmachung. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Wir kommen nun zur 9. Anfrage, 1233/M. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Christoph Hagen, um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Christoph Hagen (Freiheitliche, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

1233/M-BR/02

Wie ist die vertragsrechtliche Situation der Heimbewohner derzeit aus Konsumentenschutzsicht zu beurteilen?

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sie wissen, dass der Konsumentenschutz derzeit beim Justizministerium angesiedelt ist – und hoffentlich auch dort bleibt. Wir haben festgestellt, dass in den Heimverträgen große Rechtsunsicherheit besteht. Das heißt, es gibt in vielen Heimverträgen Bestimmungen, die auf die Rechte, auch auf die Grundrechte der Heimbewohner nicht immer Rücksicht nehmen, zum Beispiel dass man die Heimbewohner in andere Zimmer verlegen kann, dass man die Vertragsbedingungen ändern kann und vieles andere mehr. Ich möchte das noch nicht so überdeutlich in der Öffentlichkeit sagen.

Wir gehen jetzt so vor, dass wir in vielen Fällen nach Studium der Heimverträge, ohne Ansehung der Person und der Organisation, die Heime darauf hinweisen – "abmahnen" heißt es im Sprachgebrauch des Konsumentenschutzrechtes – und dann allenfalls klagen.

Wir gehen auch so vor, dass wir Vertragsmuster entwerfen oder vertragliche Grundmuster überdenken, die wir allenfalls in das Konsumentenschutzrecht einfließen lassen. Ich muss aber sagen, dass manche Länder diesbezüglich auch sehr aktiv sind und dass wir das verfassungsrechtliche Problem haben: Inwieweit ist es eine Sache der Landesgesetzgebung, das zu regeln, und wo beginnt die Bundesgesetzgebung?

Hier gibt es eine verfassungsrechtliche Diskussion, die wir abwarten müssen, und dann werden wir endgültig legistisch tätig werden. Wir haben aber schon sehr viele Vorarbeiten in dieser Richtung gemacht.

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Christoph Hagen (Freiheitliche, Vorarlberg): Werden Sie einen besseren Konsumentenschutz bei Heimverträgen auch dann rasch vorschlagen, wenn die Regelung der freiheitsbeschränkenden Maßnahmen längere Zeit in Anspruch nimmt?

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Genau, es gibt hier zwei Themen. Das eine sind die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen, wo unser Ministerium ein hohes legistisches Niveau hat, weil das nicht nur die Heimverträge betrifft. Diese Materie bearbeiten wir getrennt von der privatrechtlichen Vertragsgestaltung. Wir sind in beiden Gebieten unterwegs und haben auch schon Studien dazu. Wir haben auch großes Lob dafür bekommen, dass wir den Mitgliedern des Justizausschusses diese Studien zur Verfügung gestellt haben, weil das eine Serviceleistung war, die anscheinend in anderen Ausschüssen gar nicht so sehr üblich ist.

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Jürgen Weiss gemeldet. Ich bitte um diese Zusatzfrage.

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Werter Herr Bundesminister! Sind Sie bereit, eine schriftliche Übersicht zur Verfügung zu stellen, in welcher Weise das Konsumentenschutzrecht


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