Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 55

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Liebe Genossen! Nehmen Sie sich die Worte, die Minister Molterer vorhin gesprochen hat, sehr zu Herzen! Deshalb müssen wir in Zukunft jene, die von der Erhaltung der bäuerlichen Strukturen profitieren, mitzahlen lassen. Da wird sicherlich auch der neue Infrastrukturminister, der selbst Bauer ist, gefordert sein.

Die Frage der Lebensmittelsicherheit ist grenzüberschreitend, und Herr Kollege Grillitsch hat es vorhin auch schon erwähnt: Die Kompetenzen der neuen Agentur reichen von der Vollziehung des Saatgutgesetzes, des Pflanzgut-, Sortenschutz-, Pflanzenschutzmittel-, Pflanzenschutz-, Futtermittel- und Düngemittelgesetzes bis hin zum Qualitätsklassengesetz.

Angesichts der EU-Osterweiterung wird die Qualität eine noch größere Rolle spielen. Deshalb darf es bei der Lebensmittelsicherheit keine Übergangsfristen geben. Lebensmittel, die auf den Binnenmarkt gelangen, müssen die Standards, welche unsere Agentur vorgibt, erfüllen. Dann wird sich Österreichs Landwirtschaft auf den Märkten, die durch die voranschreitende Globalisierung und die EU-Osterweiterung immer härter umkämpft werden, mittels Klasse und nicht mittels Masse durchsetzen können.

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Genossen! Herr Schennach! Der große Wurf mit der Ernährungsagentur ist für die Konsumenten und wohl auch für uns Bauern geglückt. Jetzt müssen nur noch die Sozialdemokraten zustimmen, denn die Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaftspolitik und Lebensmittelpolitik ist mit diesem Bundesgesetz vollzogen.

Wir werden dem Gesetz – diesem europäischen Meilenstein – sehr gerne unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. Bundesrat Boden: Danke, Herr Genosse!)

11.45

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Hensler. – Bitte.

11.45

Bundesrat Friedrich Hensler (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Geschätzte Herren Bundesminister! Hoher Bundesrat! Heute steht das Ernährungssicherheitsgesetz auf der Tagesordnung.

Ich möchte eingangs Folgendes klar und deutlich sagen: Für mich als Bauer und als Konsument ist das ein unheimlich wichtiges Gesetz. Das gilt einerseits für die Konsumenten und andererseits zweifelsohne auch für die Produzenten. (Bundesrat Gasteiger: Da brauchst du kein Gesetz!)

Ich möchte kurz erörtern, warum dem so ist: Diese Agentur wurde gegründet, und der Konsument verlangt – berechtigterweise – Sicherheit. Wie Sie alle wissen, gab es bezüglich der BSE-Krise immer wieder Verunsicherungen und Diskussionen. Der Grundgedanke war die Sicherheitsstrategie und darüber hinaus der Schutz der Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen.

Der Vorteil für die Konsumenten liegt zweifelsohne auf der Hand, und viele Argumente sind bereits angesprochen worden: konzentrierte, harmonisierte Verwaltung aller Bundesagenden im Lebensmittelbereich, optimaler Mitteleinsatz und Überwachung aller Stufen der Nahrungsmittelherstellung. Die Agentur gibt mehr Sicherheit.

Was mich persönlich sehr freut, ist, dass dieses Gesetz im unmittelbaren Bereich der EU eine Vorreiterrolle einnimmt: In Europa hat Österreich diesbezüglich Vorbildcharakter. Ich möchte auch die Vorteile für die Produzenten – für die Bauern – in diesem Bereich nicht verhehlen: beste Absatzgarantie für unsere landwirtschaftlichen Produkte und Konkurrenzfähigkeit gegenüber den Mitbewerbern. Sie kennen den zweifelsohne richtungsweisenden Ausdruck "Feinkostladen Österreich". – Zu dem wollen und müssen wir in absehbarer Zeit werden!

Folgendes ist auch unbestritten: Die österreichischen Bauern wollen und werden auch in Zukunft mit Qualität punkten. Wir haben dahin gehend im Umweltbereich schon sehr viele Akzente und Impulse gesetzt: 80 Prozent der Bauern beteiligen sich am Umweltprogramm.


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