Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 60

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Der Antrag ist somit angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstaltengesetz, das Umweltkontrollgesetz, das Behörden-Überleitungsgesetz und das Bundesfinanzgesetz 2002 geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht unterliegt – keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag ist angenommen.

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Forstgesetz 1975, das Bundesgesetz zur Schaffung eines Gütezeichens für Holz und Holzprodukte aus nachhaltiger Nutzung, das Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten und das Forstliche Vermehrungsgutgesetz geändert werden (970 und 991/NR sowie 6575/BR und 6581/BR der Beilagen)

4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Agrarverfahrensgesetz geändert wird (992/NR sowie 6582/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zu den Punkten 3 und 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Forstgesetz 1975, das Bundesgesetz zur Schaffung eines Gütezeichens für Holz und Holzprodukte aus nachhaltiger Nutzung, das Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten und das Forstliche Vermehrungsgutgesetz geändert werden und

ein Bundesgesetz, mit dem das Agrarverfahrensgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung über beide Punkte hat Herr Bundesrat Ing. Franz Gruber übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Ing. Franz Gruber: Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu Tagesordnungspunkt 3 liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Weiters liegt der Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Agrarverfahrensgesetz geändert wird, vor.

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird die Zitierung des "§ 64 a" im § 1 Abs. 1 des Agrarverfahrensgesetzes gestrichen.


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