Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 62

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächstem erteile ich Herrn Bundesminister Mag. Wilhelm Molterer das Wort. – Bitte.

12.11

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss jetzt sofort das Wort ergreifen, denn ich kann nicht im Raum stehen lassen, dass der Wald aus Österreich abwandert. Mir ist das nicht bekannt. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Bekannt ist mir vielmehr, dass wir in Österreich im Durchschnitt pro Jahr etwa 7 000 Hektar Waldwachstum haben. Die Waldfläche vermehrt sich also in Österreich. Wir haben teilweise sogar Regionen, wo das Offenhalten der Landschaft, das Offenhalten des Siedlungsraums ein Problem ist.

Wir müssen daher selbstverständlich auch im Forstgesetz von der quantitativen Betrachtung, die im Jahr 1975 im Mittelpunkt gestanden ist, also von der quantitativen Sicherung, jetzt in Richtung qualitative Sicherung des Waldes gehen, und genau das machen wir mit dem Forstgesetz.

Wir gehen mit dem Forstgesetz auch in Richtung Stärkung der Eigenverantwortlichkeit des Waldeigentümers. Die Waldeigentümer haben den Nachweis erbracht, dass sie in der Lage sind, im Interesse der Allgemeinheit nachhaltig erfolgreich zu wirtschaften.

Wenn Sie die Frage angesprochen haben, dass seitens der österreichischen Bundesforste tatsächlich Wald verkauft wird, dann bejahe ich das. Aber dann sagen Sie auch dazu, dass die österreichischen Bundesforste seit 1960 bis dato etwa um 30 000 Hektar gewachsen sind, und sagen Sie auch dazu, dass der Verkauf der Bundesforsteflächen an Waldeigentümer erfolgt, die in genau gleicher Art und Weise den Wald nachhaltig bewirtschaften wollen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

Wissen Sie, was mich bei dieser Diskussion etwas irritiert: Bis vor einigen Jahren – ich erinnere mich noch, ich bin jetzt doch schon einige Zeit Landwirtschaftsminister – war die Kritik genau umgekehrt. Die Kritik hat gelautet, die österreichischen Bundesforste seien nicht in der Lage, nachhaltig zu wirtschaften, das könne nur der Private. Ich meine, wir haben einen Fortschritt auf allen Ebenen erzielt. Die Bundesforste sind in der Zwischenzeit in der Lage, den Nachweis der Nachhaltigkeit zu führen, genauso wie die privaten Waldbesitzer. (Bundesrat Thumpser: Da muss man schauen, von wem die Kritik gekommen ist!) – Unter anderem von der Sozialdemokratie und von den Grünen. (Bundesrat Gasteiger: Wer ist "unter anderem"?) Ich erinnere an die Diskussion zur Bundesforstgesetz-Novelle des Jahres 1996.

Zur Frage der Sperre: Herr Bundesrat! Mir ist bekannt, dass zirka 1 Prozent – 1 Prozent! – der österreichischen Waldfläche derzeit entweder forstliches oder jagdliches Sperrgebiet ist – forstliches Sperrgebiet, das das Forstgesetz sogar vorschreibt, wenn es um den Schutz des Waldes geht, etwa bei Naturverjüngung, und jagdliches Sperrgebiet, das auf Grundlage der Landesjagdgesetze verhängt werden kann, wobei aber dieses neue Forstgesetz jetzt sogar den Passus enthält, dass von den Behörden die Sperren überprüft werden können, ob sie tatsächlich der Zielsetzung entsprechen.

Es gibt daher keinerlei Einschränkung der freien Betretbarkeit des Waldes durch dieses Forstgesetz. Ganz im Gegenteil, wir haben sogar die Überprüfung dieser Sperrgebiete verstärkt.

Herr Kollege! Es gibt aber auch in Zukunft eine Beschränkung der Nutzungsansprüche am Wald. Wenn Sie aus dem Waldviertel sind, dann müssen Sie auch wissen, dass ich nachhaltige Waldbewirtschaftung nur dann erfolgreich machen kann, wenn ich Nutzungsbeschränkungen habe. Daher bekenne ich mich dazu, dass etwa die Nutzung durch Mountainbiking nur auf vertraglicher Basis mit den Grundeigentümern, mit den Tourismusorganisationen und den Gemeinden erfolgt. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)


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