Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 68

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welchen Beschluss Sie gefasst haben, meine lieben Kollegen Bundesräte aus Wien! Sie, Herr Dr. Maier, erleben das jetzt das erste Mal, es ist aber hier schon das zweite Mal.

Das Amt der Wiener Landesregierung – und Sie wollen künftig ein gebundenes Mandat – stellt fest ... (Bundesrat Dr. Böhm: Landtag!)  – Glauben Sie, dass das Amt der Wiener Landesregierung bei diesen Mehrheitsverhältnissen im Landtag einen anderen Beschluss fasst, Herr Dr. Böhm?! – Das ist ja Phantasie! (Beifall bei der SPÖ.)

Das Amt der Wiener Landesregierung hält nach Anhörung des Unabhängigen Verwaltungssenates fest, dass gegen das Gesetz gewichtige – das Wort fällt hier öfters – Bedenken bestehen, zumal offensichtlich von leitenden Grundsätzen des Forstgesetzes, dem Gebot der Walderhaltung abgegangen wird. Weiters ist kritisch anzumerken, dass unter dem Prätext einer Verwaltungsvereinfachung, besonders durch die geplanten Änderungen im Rodungsverfahren, wieder eine hohe Waldausstattung und positive Waldflächenbilanz für die Zukunft in Frage gestellt wird, was wieder weitreichende und nachhaltige negative ökologische Auswirkungen auf Klima und Wasserhaushalt mit sich bringen kann.

Das ist die Stellungnahme, nach der Sie, Herr Kollege Maier, Herr Kollege Himmer, Herr Kollege Gudenus und Herr Kollege Böhm, sich künftig in Ihrem Stimmverhalten hier in diesem Bundesrat lenken und leiten lassen wollen. Sie können auch jetzt wieder "B" sagen und das Gesetz ablehnen, ganz einfach ausgedrückt.

Ich wollte Ihnen nur zeigen, dass dieser Entschließungsantrag der letzten Bundesratssitzung Nonsens war. Entschuldigen Sie diesen Ausdruck, aber es ist Nonsens. – Danke. (Beifall bei Bundesräten der SPÖ und der Freiheitlichen.)

12.43

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Herrn Bundesminister Mag. Molterer das Wort. – Bitte.

12.43

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Ich möchte ganz kurz noch auf die Frage der Rodung eingehen, weil Herr Kollege Schennach und auch andere darauf Bezug genommen haben.

Worum geht es denn hier eigentlich? – Bisher war jede Rodung bewilligungspflichtig, das heißt nach dem jetzt noch gültigen Forstgesetz. Was haben wir geändert? – Wir haben geändert, dass es bei Flächen bis zu 1 000 Quadratmeter an Stelle der Bewilligungspflicht ein Anmeldeverfahren gibt.

Es wird auch in Zukunft keine einzige Rodung in Österreich geben können, die den öffentlichen Interessen entgegen steht. Warum? – Die Behörde kann innerhalb von sechs Wochen das öffentliche Interesse anmelden, und dann wird aus dem Anmeldeverfahren automatisch wieder ein Bewilligungsverfahren. Und es ist schon legitim, zu sagen, dass die Behörde das öffentliche Interesse festzustellen hat. Ja, wer denn sonst?

Wir haben auch die Flexibilität im Gesetz eingebaut, dass die Behörde entscheiden kann. Herr Kollege Schennach! Wien hat bereits erklärt, es werde von dem Instrument des Anmeldeverfahrens im Rodungsfalle auch bis zu 1 000 Quadratmeter nicht Gebrauch machen und weiterhin für jeden einzelnen Quadratmeter ein Bewilligungsverfahren haben.

Dann muss aber das Land oder die Gemeinde Wien, in diesem Fall das Land Wien, letztlich auch die Verantwortung für die Bürokratie übernehmen, die daraus resultiert. So gesehen ist das also ein sehr kluges Gesetz, weil es der Behörde letztendlich den Ball übergibt – das ist dort, wo er auch hingehört –, um über das öffentliche Interesse abzustimmen und zu entscheiden. Kein Quadratmeter wird gerodet, wenn öffentliches Interesse dem entgegen steht. Davon können Sie ausgehen! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

12.45


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