Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 96

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Die Ursachen des Terrorismus sind sehr komplex. Daher muss auch deren Bekämpfung eine komplexe sein, und zwar auf drei Ebenen.

Die erste Ebene ist die militärische Ebene. Sie wissen, auch Österreich hat hierzu seinen Teil beigetragen, vor allem durch die Genehmigung von Überflügen durch Militärflugzeuge der Anti-Terror-Allianz im Hinblick auf die Resolution des Sicherheitsrats, aber auch dadurch, dass österreichische Soldaten heute im Rahmen der ISAF unmittelbar im Kampf gegen die Terroristen dabei sind. Die Sicherung des Friedens ist als eine wesentliche Voraussetzung für den Aufschwung Afghanistans zu sehen.

Damit komme ich schon zur zweiten Ebene. Die zweite Ebene ist vor allem der langfristige Kampf gegen den Terror, das ist die Ebene von Entwicklung und Kampf gegen die Armut. Deshalb war ich selbst in Tokio und habe mich dafür eingesetzt, dass wir etwas "pledgen" können. Wir haben 12,3 Millionen Euro zugesagt, die in drei Bereichen angelegt werden: im Bereich der Entminung, im Bereich von Frauenprojekten – wobei es vor allem um die Erziehung und die Basisgesundheit geht – und in Alternativplantagen für den Drogenanbau. Ich glaube, wir haben hier gute Arbeit geleistet. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

Die dritte Ebene, die vor allem in dem jetzt vorliegenden Gesetz angesprochen wird, ist die internationale Kooperation. Denn es geht nicht nur um die Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Terroristen, sondern vor allem auch darum, dem Terrorismus den Boden zu entziehen. Ich darf sagen: Wenn nicht gerade bei der Finanzierung, wo dann wird denn dem Terrorismus Boden entzogen? – Daher hat die Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister den Antrag gestellt, das Internationale Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus zu unterzeichnen – Sie wissen, die Unterzeichnung hat am 24. September stattgefunden –, um zum In-Kraft-Treten dieses Übereinkommens einen möglichst positiven Beitrag zu leisten.

Dieses Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten, insbesondere die Finanzierung von Terrorstraftaten innerstaatlich unter Strafe zu stellen und auch Maßnahmen zur Einfrierung von Geldmitteln zu treffen, die für die Durchführung von Terrorakten vorgesehen sind. Außerdem sieht das Übereinkommen auch die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung von Personen vor, die terroristische Aktivitäten gesetzt haben oder in Verdacht stehen, solche zu setzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vieles von dem, was in diesem Übereinkommen geregelt ist, ist bereits durch die Resolution 1373 der Vereinten Nationen vom 28. September völkerrechtlich verpflichtend vorgeschrieben. Aber wir haben es hiermit in die innerstaatliche Gesetzgebung umgesetzt.

Ich möchte nur noch auf einen Punkt eingehen, der in der Diskussion genannt worden und sehr wichtig ist: Es ist dies die Frage der Definition des Terrorismus. Es ist richtig, dass es noch immer keine Definition des Terrorismus gibt. Derzeit steht die so genannte Globalterrorismus-Konvention im Rahmen der Vereinten Nationen in Verhandlung. Leider ist das schwierigste Problem bei dieser Konvention die Frage der Abgrenzung zwischen Terroristen einerseits und Freiheitskämpfern andererseits. Trotzdem war es meiner Ansicht nach richtig, diese Definition nicht in den Mittelpunkt dieser Konvention über die Finanzströme zu stellen, sondern pragmatisch eine Lösung zu finden, um dem Terrorismus den Boden zu entziehen.

Lassen Sie mich abschließend nur sagen, dass die Konvention über Terrorismusfinanzierung derzeit bereits von 23 Staaten ratifiziert worden ist, wobei Antigua und San Marino die Letzten waren, und die Konvention damit – es heißt ja so – 30 Tage nach Ratifikation der 22. in Kraft treten wird. Damit ist zwar der Weg für die Ratifikation geebnet, aber ich freue mich, dass auch Österreich das Zeichen gesetzt hat, möglichst schnell und verstärkt zu diesem In-Kraft-Treten beizutragen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

14.52

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Herr Bundesrat.


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