Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 106

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die Entwicklungszusammenarbeit zu erstellen. Wir haben seit zwei Jahren mit allen politischen Parteien, mit den NGOs und mit allen interessierten Gruppen an einem der neuen globalen Lage entsprechenden Gesetz gearbeitet. Ich halte es für ein gutes Gesetz. (Beifall bei der ÖVP.)

Lassen Sie mich auf einige wesentliche Punkte eingehen, die ich anders sehe als einige der Damen und Herren Bundesräte, die vorhin gesprochen haben!

Erstens: das Kohärenzgebot. Das ist klar im § 1 Abs. 5 formuliert. Ganz im Gegensatz zu dem, was hier gesagt wurde, gibt es bitte eine klare gesetzliche Festlegung, dass der Bund die Ziele und die Prinzipien der Entwicklungspolitik bei den von ihm zu verfolgenden Politikbereichen, die die Entwicklungsländer berühren, zu berücksichtigen hat. Das heißt, das ist eine fundamentale und sehr weitreichende Bestimmung, die die gesamte Bundesregierung verpflichtet. Ich möchte schon sagen: Das beste Koordinationsgremium ist selbstverständlich der Ministerrat. Im Vorfeld und auch beim Ministerrat selbst werden die einzelnen Positionen abgestimmt. Das heißt, es ist falsch zu sagen, da gebe es keine Koordination und keine Kohärenz. (Beifall des Bundesrates Mag. Gudenus. )

Das Zweite ist auch etwas, was hier weniger angesprochen wurde, was mir aber schon sehr wichtig ist. Es ist dies die Verankerung der Rolle der Entwicklungs-Nichtregierungsorganisationen. Kaum wie ein anderes OECD- Land wickelt Österreich seine Entwicklungszusammenarbeit über die NGOs ab, und zwar ist das bei uns zirka die Hälfte. Das ist wesentlich mehr als in allen anderen vergleichbaren Ländern. Es handelt sich also nicht nur um den inzwischen stark ausgeweiteten Bereich der Kofinanzierungen, sondern vor allem auch um die häufigen Fälle der direkten Beauftragung von NGOs. Dazu muss ich sagen: Wir sind sogar weitgehend einem Textentwurf der AGEZ gefolgt. Der einzige Unterschied gegenüber dem Vorschlag der AGEZ ist, dass die Regierungsvorlage sagt, dass in erster Linie die Kapazitäten der Entwicklungsländer zu nutzen sind. Was ist denn daran schlecht?, frage ich Sie.

Ich glaube, dass wir genau damit den Anliegen der NGOs nützen, aber selbstverständlich die Interessen des Partnerlandes der Entwicklungszusammenarbeit voranstellen müssen, denn wo würde denn sonst das sogenannte "Ownership-Prinzip" bleiben?

Ich freue mich, dass positiv vermerkt wurde, dass die Verankerung der entwicklungspolitischen Bildungs- und Kulturarbeit, die ausdrücklich von der AGEZ verlangt wurde, in das Gesetz aufgenommen wurde.

Ich möchte sagen, dass auch einem anderen Wunsch Rechnung getragen wurde, indem nämlich jetzt dem Parlament jährlich das Drei-Jahres-Programm übermittelt wird.

Zum Beirat, der angesprochen wurde, möchte ich Ihnen Folgendes sagen: Ich war lange genug Staatssekretärin und habe mich sehr vorrangig auch mit dem Thema Entwicklungszusammenarbeit beschäftigt und habe den Beirat selbstverständlich immer wieder einberufen, und zwar in der alten Form. Ich muss Ihnen sagen, der Beirat sollte ein beratendes Gremium sein, und das war er leider wirklich nicht. Es konnte überhaupt nichts Neues, nichts im Sinne eines "Think Tanks", im Sinne einer Institution, die dem Minister oder in diesem Fall der Staatssekretärin Möglichkeiten aufzeigt, wie man in der Zukunft arbeiten soll, geboten werden. Daher wollte ich einen neuen Beirat, einen etwas kleineren, aber effizienten, der mir auch tatsächliche Beratung liefert, denn hier geht es um weltpolitische Fragen, die zum Teil bei den Vereinten Nationen, aber selbstverständlich auch zum Beispiel bei der Weltbank oder beim Internationalen Währungsfonds angesprochen werden. Wir brauchen Leute, die eine globale Sicht haben. Ich habe daher gebeten, auch internationale Experten einzubeziehen. Hier zu sagen, dass der Beirat nicht seine Funktion erfüllt, ist absolut falsch.

Zur Frage der Finanzierung, die natürlich eine sehr wichtige ist und über die wir auch immer wieder gesprochen haben: Erstens muss ich Ihnen noch einmal sagen: 0,19 Prozent ist eine absolut nicht gesicherte Zahl, denn bisher liegt überhaupt nur die Zahl des Jahres 2000 vor, und das waren 0,23 Prozent. Das ist zwar unter dem EU-Durchschnitt, liegt aber ungefähr im


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