Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 108

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Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

10. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2002 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) über die Beendigung der Tätigkeit des Internationalen Registeramts in Klosterneuburg
(900 und 997/NR sowie 6588/BR der Beilagen)

11. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2002 betreffend eine Erklärung der Republik Österreich über die Annahme des Beitritts der Republik Lettland zum Überein-kommen über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht
(768 und 999/NR sowie 6589/BR der Beilagen)

12. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2002 betreffend einen Beschluss der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 15. Oktober 2001 betreffend die Vorrechte und Immunitäten des Instituts für Sicherheitsstudien und des Satellitenzentrums sowie ihrer Organe und ihres Personals
(952 und 1000/NR sowie 6590/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 10 bis 12 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird, wobei ich gleich vorausschicken kann, es sind bis jetzt keine Redner für diese Tagesordnungspunkte gemeldet.

Es sind dies Beschlüsse des Nationalrates vom 28. Februar 2002 betreffend

ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) über die Beendigung der Tätigkeit des Internationalen Registeramts in Klosterneuburg,

eine Erklärung der Republik Österreich über die Annahme des Beitritts der Republik Lettland zum Übereinkommen über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht sowie

einen Beschluss der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 15. Oktober 2001 betreffend die Vorrechte und Immunitäten des Instituts für Sicherheitsstudien und des Satellitenzentrums sowie ihrer Organe und ihres Personals.

Die Berichterstattung über die Punkte 10 bis 12 hat Herr Bundesrat Ledolter übernommen. Ich bitte ihn um die Berichte.

Berichterstatter Johann Ledolter: Verehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2002 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Öster


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