Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 109

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reich und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) über die Beendigung der Tätigkeit des Internationalen Registeramts in Klosterneuburg.

Da der Bericht schriftlich vorliegt, darf ich mich auf den Antrag beschränken:

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ich setze fort mit dem Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2002 betreffend eine Erklärung der Republik Österreich über die Annahme des Beitritts der Republik Lettland zum Übereinkommen über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht.

Auch hier liegt der Bericht schriftlich vor, sodass ich mich auf den Antrag beschränken kann:

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Der nächste Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten betrifft den Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2002 betreffend einen Beschluss der im Rat vereinigten Ver-treter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 15. Oktober 2001 betreffend die Vorrechte und Immunitäten des Instituts für Sicherheitsstudien und des Satellitenzentrums sowie ihrer Organe und ihres Personals.

Auch dieser Bericht ist Ihnen in schriftlicher Form zugegangen.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für die Berichte.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrats erfolgt getrennt.

Wir kommen daher zuerst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Feber 2002 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Weltorganisation für geistiges Eigentum über die Beendigung der Tätigkeit des Internationalen Registeramts in Klosterneuburg.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrats vom 28. Februar 2002 betreffend eine Erklärung der Republik Österreich über die Annahme des Beitritts der Republik Lettland zum Übereinkommen über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.


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