Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 118

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einzuschalten. Ich wurde auch danach laufend über die Entwicklungen informiert. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Zur Frage 13:

Es gibt zwei unabhängige medizinische Gutachten, in denen von erheblicher Lebensgefahr ausgegangen wird. Diese wurden uns im Wege des Innenministeriums zur Kenntnis gebracht.

Zur Frage 14:

Die akute Gefährdung wurde von einem deutschen Militärarzt am 27. 2. gegen 20 Uhr festgestellt.

Zur Frage 15:

Die Auswahl und die Vorbereitung des entsendeten Personals obliegen dem jeweiligen Fachressort, in diesem Fall dem Innenministerium.

Zur Frage 16:

Die entsendeten Beamten unterstehen der jeweiligen UN-Stelle. Eine subsidiäre Zuständigkeit besteht seitens des entsendenden Ressorts.

Zur Frage 17:

Die gegen den österreichischen CIVPOL-Polizisten erhobenen schweren Vorwürfe wurden vom Innenministerium der Staatsanwaltschaft angezeigt und sind dort Gegenstand eines laufenden Verfahrens. Ebenso werden die Vorwürfe von UNMIK auf das Genaueste untersucht.

Zur Frage 18:

Keine, er ist Gegenstand laufender Untersuchungen.

Zu den Fragen 19 bis 23:

Darüber kann ich Ihnen wegen der laufenden Untersuchungen der UNMIK und wegen des Schutzes von Personen keine Auskunft geben.

Zur Frage 24:

Ja, durch eine Verbalnote im Wege der Außenstelle Priština. In der Note wurden Tatsache und Zeitpunkt der Repatriierung sowie der Grund hiefür, nämlich Gefahr in Verzug wegen ernster und imminenter Gefahr für sein Leben und das Fehlen adäquater medizinischer Fazilitäten angeführt.

Weiters besagt die Verbalnote: Die Behörden wurden davon informiert, dass der Polizist bei seiner Ankunft von einem Arzt des Innenministeriums untersucht wurde. Sie wurden darüber informiert, dass der Polizist von einem Untersuchungsteam verhört und die Resultate an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden sind. Im Übrigen wurden die UNO-Behörden im Kosovo auch um einen umfassenden Bericht über das Resultat der Untersuchungen im Kosovo ersucht.

Zur Frage 25:

durch den physischen Zusammenbruch des Polizisten.

Zur Frage 26:

Die Beurteilung des gegenwärtigen Gesundheitszustands dieses CIVPOL-Polizisten ist nicht Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts. Ich kann nur noch einmal darauf hinweisen, dass es zwei unabhängige ärztliche Gutachten gibt, die von erheblicher Lebensgefahr zum Zeitpunkt der Repatriierung ausgehen.


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