Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 123

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Das Innenministerium hat eine telefonische Verständigung des Außenamtes am 27. Februar durchgeführt; am selben Tag folgte ein Schreiben an die Vereinten Nationen im Wege des Außenamts; dann folgten weiters: ein Schreiben am 28. Februar an das Außenministerium; eine Besprechung am 28. Februar im Außenministerium; eine Besprechung am 1. März im Außenministerium; eine Übermittlung einer ersten Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft beim Landesgericht für Strafsachen Wien am 1. März; eine Übermittlung einer weiteren Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft beim Landesgericht für Strafsachen Wien am 5. März; ein Schreiben am 12. März 2002 an das Außenamt mit dem Ersuchen – neuerlich an die Vereinten Nationen – um Übermittlung der relevanten Akten und eine Untersuchungskommission zu installieren.

Zur Frage 11:

Ich wurde von den zuständigen Beamten meines Hauses über den Sachverhalt informiert und stimmte deren Beurteilung, dass der Beamte wegen Gefahr in Verzug aus gesundheitlichen Gründen repatriiert werden müsse, zu. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sage Ihnen sehr offen: Ich stehe einmal mehr voll hinter den Weisungen des Generaldirektors für öffentliche Sicherheit und seinen leitenden Beamten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zur Frage 12:

Die österreichischen Teilnehmer von Auslandseinsätzen werden vor Antritt ihrer Tätigkeit mittels Spezialtests auf psychische Besonderheiten überprüft. Im Rahmen eines zweiwöchigen außerordentlich selektiven Ausbildungs- und Auswahlverfahrens wird alles Menschenmögliche getan, die psychische Belastbarkeit der Bediensteten zu ermitteln.

Zur Frage 13:

Der psychologische Dienst unseres Hauses bietet nach Einsätzen entsprechende psychologische Betreuung von UNO-Beamten an. Bei entsprechenden Kriseneinwirkungen auf die Person wird eine Notfallrepatriierung von UNO-Teilnehmern vorgenommen.

Zur Frage 14:

Diese Information wurde dem Innenministerium vom österreichischen Kontingentskommandanten im Kosovo übermittelt.

Zur Frage 15:

Die akute Gefährdung trat nach Information des österreichischen Kontingentskommandanten im Laufe des 27. Februar 2002 auf. Das Innenministerium erhielt davon – wie bereits erwähnt – am 28. Februar Kenntnis.

Zur Frage 16:

Dem Vernehmen nach soll es während eines Verhörs zu Übergriffen gegen einen albanisch-kosovarischen Verdächtigen gekommen sein. Bis zum heutigen Tag haben die Vereinten Nationen trotz mehrmaliger Urgenz keinen schriftlichen Bericht über diese angeblichen Vorwürfe vorgelegt.

Zur Frage 17:

Wie schon erwähnt, gibt es keinen schriftlichen Bericht der UNO zu diesem Sachverhalt.

Zu den Fragen 18 und 19:

Ich bitte um Verständnis, da besteht eine laufende Untersuchung. Daher kann ich Ihnen aus Gründen des Schutzes von persönlichen Daten und von in die Untersuchung involvierten Personen keine Auskunft geben.


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