Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 140

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gehend angehalten und dann wieder freigesetzt. Das heißt, es war eine widerrechtliche Anhaltung, und darauf habe ich mich bezogen. Wie Sie sehen, habe ich es anders ausgedrückt, als es hier behauptet wurde. Ich bitte, genau zu zitieren, wenn man mir etwas unterstellen will.

Zu dem Artikel in der "Tiroler Tageszeitung", der hier vom Bundesrat Schennach zitiert wurde, möchte ich Folgendes sagen: Das wirft in Wirklichkeit die Frage auf: Wie sind unsere Peacekeeping-Truppen wirklich gehalten? Welchen Status haben sie? Diese Frage ist vorhin hier aufgeworfen worden. Das ist auch für uns eine wichtige Frage!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus Österreich sind derzeit zirka 450 Soldaten bei KFOR im Kosovo und zirka 70 Soldaten in Afghanistan im Einsatz. Für die Soldaten gilt nach den internationalen Übereinkommen die Gerichtsbarkeit des Heimatstaates – im Unterschied zu den Polizisten. Die Polizisten sind leider schlechter gestellt, sie sind sozusagen dem lokalen Recht unterworfen, aber mit gewissen internationalen Aspekten.

Wenn Sie den "Report" gesehen haben, dann werden Sie, Herr Bundesrat Schennach, auch gehört haben, dass ich gesagt habe, dass, obwohl das jetzt von uns als einzigem Staat ausgehen wird, ich mich darum bemühe, bei der Stellung der Polizisten eine Änderung herbeizuführen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Das wird allerdings nicht sehr schnell gehen, das wird eine langfristige Sache sein, aber ich glaube, dass es notwendig ist, denn nur so wird es in Zukunft möglich sein, Freiwillige, sowohl Polizisten als auch Soldaten, für einen UNO-Einsatz zu gewinnen. Ich glaube, dass das ganz wesentlich ist.

Ein dritter Punkt, der mir auch wichtig ist: Es wurde hier von der Volxtheater-Karawane gesprochen. Sie wissen, dass die Mitglieder dieser Gruppe festgenommen wurden. Dann hat es über einen Tag gedauert, bis die italienischen Behörden unseren konsularischen Behörden überhaupt bekannt gegeben haben, dass Österreicher festgenommen wurden. Dann hat es wieder über einen Tag gedauert, bis man herausgefunden hat, in welchen Gefängnissen diese Österreicher waren, die, wie Sie wissen, zwischen Männern und Frauen aufgeteilt waren. Dadurch wurde natürlich das Ganze in die Länge gezogen. Dann haben aber diese festgenommenen ÖsterreicherInnen, als man ihnen angeboten hat, österreichische Anwälte beizuziehen, und zwar Botschaftsanwälte, dies abgelehnt.

Daher kann man diese beiden Fälle – und ich habe das bei einem Rat für auswärtige Angelegenheiten ganz genau dokumentiert – überhaupt nicht miteinander vergleichen. Im Übrigen ist es so, dass im einen Fall die italienische Gerichtsbarkeit bereits am Zug war, während im anderen Fall noch überhaupt keine Gerichtsbarkeit stattgefunden hat beziehungsweise die Immunität noch nicht aufgehoben war.

Der letzte Punkt, den ich hier ansprechen möchte, ist die Frage betreffend die Repatriierungsaktion. Diese Repatriierung wurde durchgeführt – ich sage es noch einmal –, weil auf Grund der medizinischen Gutachten Gefahr im Verzug war. Die UNO wurde tags darauf im Wege der österreichischen Vertretung in New York selbstverständlich über diese Repatriierung informiert. Ich glaube, wir hätten nicht korrekter handeln können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

18.15

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Ernst Strasser. – Bitte, Herr Bundesminister.

18.15

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe die bisherige Debatte sehr genau verfolgt, und ich muss feststellen: Auf der einen Seite meinte Herr Bundesrat Reisenberger, unsere Beamten hätten zu wenig Schutz bekommen, auf der anderen Seite aber meinten Herr Bundesrat Konecny und Herr Bundesrat Todt, wir hätten diesen Beamten zu sehr geschützt, indem wir ihn nach Österreich gebracht haben. Ich nehme das so zur Kenntnis, verehrte Damen und Herren des Bundesrates! (Bundesrat Konecny: Nein! Das ist einfach falsch!)


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