Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 169

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

henden mit den modernen Medien zugänglich machen. Das an einer Fachhochschule vorhandene Wissen sollte doch für die Weiterbildung im Berufsleben genutzt werden! Dafür sind die neuen Medien da, und das müssen wir in Zukunft auch so handhaben.

Eine Bemerkung möchte ich noch zu den Studienbeiträgen machen, die als soziale Barrieren bezeichnet werden: Meine Damen und Herren! Sie sind es nicht! Wir haben zahlreiche Studien, die uns aufzeigen, dass dann, wenn es keine Studienbeiträge gibt – die Studienbeiträge halten sich mit 10 000 S im Jahr in einem sehr vertretbaren Maß –, auch nicht mehr Kinder aus unterprivilegierten Schichten studieren. Notwendig ist es vielmehr, das Bewusstsein für Bildung grundzulegen und die Förderungen und Hilfestellungen für diejenigen, die es brauchen, auszubauen.

Das haben wir gemacht: Wir haben die Studienförderung auf 144 Millionen Euro oder 2 Milliarden Schilling erhöht, also um genau 32,7 Millionen Euro beziehungsweise 450 Millionen Schilling. 32,7 Millionen Euro mehr an Studienförderungen werden jetzt ausgegeben, und das wird sehr gut angenommen. Diejenigen, die es wirklich brauchen, bekommen eine Unterstützung.

Das zeigt sich auch an der Zahl der Studierenden: Wir haben in Österreich über 194 000 Studierende an den Universitäten, Bayern mit seinen 12 Millionen Einwohnern hat 150 000 Studierende, und die Schweiz mit etwa 6 Millionen Einwohnern hat 90 000 Studierende. – Wir liegen also auch da gut. Wir geben denjenigen, die es brauchen, die notwendige finanzielle Unterstützung, und ich glaube, das ist der richtige Weg. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

20.18

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

19. Punkt

Kulturbericht 1998 der Bundesregierung (III-201-BR/99 sowie 6597/BR der Beilagen)

20. Punkt

Kulturbericht 1999 der Bundesregierung (III-217-BR/01 sowie 6598/BR der Beilagen)

21. Punkt

Kulturbericht 2000 der Bundesregierung (III-229-BR/02 sowie 6599/BR der Beilagen)

22. Punkt

3. Bericht der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen (Restitutionsbericht 2000/2001) (III-232-BR/02 sowie 6600/BR der Beilagen)


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite