Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 197

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Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Christoph Hagen. – Bitte.

22.08

Bundesrat Christoph Hagen: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wenn wir heute die Änderung des Einkommensteuergesetzes beschließen, so sind wir Vorarlberger Abgeordnete, wie wir bereits gehört haben, davon besonders betroffen, geht es bei dieser Gesetzesänderung doch um einige tausend Vorarlberger Grenzgänger, welche in der benachbarten Schweiz und in Liechtenstein ihren Lebensunterhalt verdienen.

Meine Damen und Herren! Ein kurzer Rückblick: Das Schweizer oder Liechtensteiner Pensionssystem besteht aus drei Säulen; deren erste ist die staatliche Pensionsvorsorge, auch AHV-Pension genannt, mit einer Höchstpension von maximal 2 000 Schweizer Franken. Die zweite Säule ist die betriebliche Pension, welche der Betrieb aus Teilen des Einkommens des Arbeitnehmers leistet. Drittens gehört dazu die freiwillige private Pensionsvorsorge, die jedem freisteht.

Bis zum Jahr 2001 musste der Grenzgänger mit dem so genannten Hälftesteuersatz höchstens ein Viertel seiner im Ausland erworbenen Zusatzpension des Betriebes, also der zweiten Säule, nach dem Schweizer Pensionssystem versteuern. Das bedeutete eine Steuerleistung von maximal 25 Prozent. Wenn der Grenzgänger den Betrag aus der zweiten Pensionssäule nach seiner Pensionierung in Richtung Österreich mitnahm, so musste derjenige, welcher sich diese zweite Säule monatlich ausbezahlen ließ, den Normalsteuersatz von 27 bis 28 Prozent leisten.

Hier war eine klare Ungerechtigkeit gegeben, weshalb im Budgetbegleitgesetz 2001 dieser Umstand geändert wurde und nun jeder Grenzgänger, welcher den Gesamtbetrag der zweiten Säule ins Land nahm, den Normalsteuersatz zu bezahlen hat.

Diese Maßnahme führte unter den Grenzgängern zu Unstimmigkeiten, da es nicht jede Betriebspension zuließ, die zweite Säule auf Raten, also als Pension, auszuzahlen, sondern teilweise mussten die Grenzgänger die angesparte Pension, also dieses Kapital, diesen Gesamtbetrag mitnehmen. Dadurch hat sich natürlich der Steuersatz auf 50 Prozent oder knapp 50 Prozent erhöht. Damit ist wieder eine Ungerechtigkeit entstanden.

Jetzt komme ich zu dem, was Kollege Weiss angeschnittenen hat. Ich möchte hier einmal bemerken, dass es auf Grund harter Verhandlungen und auf Grund von Überzeugungskraft gelungen ist – das ist über ein Jahr oder zirka ein Jahr gegangen –, eine Lösung zu finden. Hier haben sich Landesstatthalter Hubert Gorbach und Klubobmann Dieter Egger vom Vorarlberger Landtag besonders eingebracht, und sie haben mit dem Finanzminister diese Drittellösung ausverhandelt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich glaube, diese Drittellösung ist eine sehr gute Sache, mit der die Grenzgänger leben können, weil sie jetzt alle gleich behandelt werden und gegenüber dem österreichischen System nicht übermäßig bevorzugt sind. Es ist also auch hier eine Gerechtigkeit geschaffen worden.

Zu dem von Kollegen Weiss Angesprochenen möchte ich schon bemerken, dass die Verhandlungen, wie gesagt, hauptsächlich von freiheitlichen Personen geführt wurden (Bundesrat Freiberger: Ist das ein Parteigesetz?), aber verkauft wurde es dann vom lieben Herrn Nationalrat Gottfried Feurstein – das hast du leider vergessen zu sagen –, als ob es seine Erfindung gewesen wäre, obwohl er in diese Verhandlungen nur teilbedingt eingebunden war. Das sollte man hier der Wahrheit halber schon bemerken. Ich glaube daher, dass es vom Finanzminister richtig war, darauf hinzuweisen, wer da wirklich verhandelt hat und wem diese Änderung zu verdanken ist, denn das ist auch richtig so. (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Hoscher. )

Wenn jetzt Kollege Freiberger hier von unrichtigen Informationen seitens des Finanzministers spricht, so sage ich: Sie sprechen die Unwahrheit oder Sie sind unwissend. Das, was der Finanzminister geschrieben hat, ist nämlich die Wahrheit, und das sollten Sie zur Kenntnis nehmen. (Bundesrat Freiberger: Ist es nicht wahr, dass andere auch aktiv waren bei der Gesetz


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