Bundesrat Stenographisches Protokoll 687. Sitzung / Seite 61

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Maria Schaumayer und der österreichische Publizist Alfred Payrleitner haben Anfang des heurigen Jahres vorgeschlagen, parallel zum oder im Anschluss an den europäischen Verfassungskonvent einen österreichischen Verfassungskonvent einzuberufen, der eine Gesamtrevision der österreichischen Verfassung vornehmen könnte und einen Masterplan für den österreichischen Staatsaufbau im 21. Jahrhundert entwickeln könnte.

Ich habe mir erlaubt, das Anfang März auch zwei Mal aufzugreifen, und habe Ende März festgestellt, dass auch der SPÖ-Parteivorsitzende, Herr Gusenbauer, in diese Richtung denkt. Eine Gesamtrevision schiene mir jedenfalls wesentlich sinnvoller zu sein, als ständig an der österreichischen Bundesverfassung da und dort herumschnipseln zu wollen, dauernd irgendwo eine Verfassungsänderung vorzuschlagen, so löblich und sinnvoll einzelne Maßnahmen auch sind, wie etwa die geschlechtsneutralen Bezeichnungen, eine allfällige Verpflichtung zu einem ausgeglichenen Haushalt bis hin zu Staatszielformulierungen, Sozialstaats-Zielformulierungen.

Professor Böhm hat in seiner mich sehr beeindruckenden Wortmeldung in der letzten Sitzung des Bundesrates auf das Schicksal der Grundwertediskussion, die in den sechziger Jahren unter Bundeskanzler Klaus begonnen wurde, hingewiesen. Ich sage daher: Wenn etwas getan wird, sollte man nicht Flickwerk schaffen, sondern sich um einen großen Wurf bemühen. Es ist dies sicher ein mehrjähriger Prozess, aber er wäre aus meiner Sicht ein ziemlich lohnender.

Selbst wenn dies nicht gelingen sollte, darf ich aber abschließend feststellen: Ich fühle mich in der gegenwärtigen österreichischen Verfassungslage sehr wohl und empfinde die Tätigkeit des Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshofes als außerordentlich positiv im Sinne des österreichischen Rechtsstaates. (Beifall bei der ÖVP.)

15.30

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Frau Bundesrätin Mag. Trunk das Wort. – Bitte.

15.30

Bundesrätin Mag. Melitta Trunk (SPÖ, Kärnten): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sie erlauben mir, zu einigen von meinem Vorredner nicht erwähnten Bereichen der Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes Stellung zu beziehen.

Erster Bereich: Es ist äußerst positiv zu bemerken, dass sich in den letzten Jahren der Amtstätigkeit der vorigen Bundesregierung der Anteil von Frauen, also Expertinnen, in diesen beiden Gerichtshöfen massiv zum Besseren entwickelt hat, das heißt, der Frauenanteil in der vormaligen – und das ist nicht als diskriminierende Äußerung zu verstehen – Männerdomäne Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof ist stark gestiegen. Ich denke, das sollte hier positiv vermerkt werden.

Zweiter Bereich: Sie haben Anmerkungen zu den Äußerungen des Parteivorsitzenden der Sozialdemokratischen Partei, Dr. Alfred Gusenbauer, gemacht, dass Verfassungsänderungen und -einfügungen nicht immer sehr zielgerichtet seien. Sie werden mir erlauben, dass ich hier erkläre, dass die Verankerungen des Begriffes und des Prinzips "Sozialstaat" in der Verfassung durchaus von allen Parteien unterstützt werden könnte; denn wie auch immer eine Regierung der Zukunft aussehen mag, die Verankerung des Sozialstaates in der Verfassung würde bedeuten, dass nach diesen Kriterien und Maßgaben sämtliche Gesetze und Maßnahmen überprüft werden würden. Sozial zu handeln und zu regieren ist für jede künftige Regierung ein positiver Ansatz! (Beifall bei der SPÖ.)

Ohne Dinge wiederholen zu wollen, muss ich dennoch – das hat mir Kollege Hösele nicht erspart – zu vier Punkten der eigentlich schon länger in Diskussion befindlichen Reformansätze bei beiden Gerichtshöfen Stellung beziehen:

Der erste Punkt ist – das war ein sehr wesentlicher Kernpunkt der sehr knappen und kurzen Aussprache, die heute Vormittag verlangt wurde –, dass Reformdebatten sehr oft und zu oft anlassbezogen sind.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite