Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 16

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Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Minister! Meine Frage lautet:

1248/M-BR/02

Mit welchen Ersparnissen können die Klein- und Mittelbetriebe durch die geplante Gasmarktliberalisierung rechnen?

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Herr Minister, bitte.

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrte Frau Bundesrätin Giesinger! Wir rechnen damit, dass die Gasmarktliberalisierung Einsparungen in einer Größenordnung von 10 bis 20 Prozent erbringen wird. Das sind Schätzungen, die vom Regulator – jetzt ist es noch E-Control, in Zukunft soll es auch der Regulator für den Gasmarkt sein – kommen. Sie begründen sich auf Erfahrungen aus dem Ausland.

Bisher war es so, dass es für größere Unternehmungen theoretisch die Möglichkeit eines Wechsels auf Basis eines verhandelten Netzzuganges gab. In der Praxis hat das bloß nie stattgefunden. Es gab dann immer irgendwelche Gründe, warum ein Wechsel nicht möglich war. Das heißt, die Marktkräfte konnten bis jetzt nicht wirken.

Man muss aber die Kirche im Dorf lassen. Während wir im Strombereich geschätzt haben, dass die Liberalisierung des Strommarktes insgesamt ein Liberalisierungs- und Einsparvolumen von etwa 1 Milliarde € oder rund 20 Prozent der gesamten Stromrechnung erbringen könnte, ist es auf dem Gasmarkt auf Grund der kleineren Dimensionen etwas weniger.

Wir rechnen also insgesamt mit einem Einsparvolumen und -potenzial von 160 bis 180 Millionen €. Das entspricht aber auch etwa 10 bis 20 Prozent der Gasrechnung, und das kommt denjenigen Unternehmungen, die Gas beziehen, natürlich und hoffentlich zugute.

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Herr Minister! Aus welchen Gründen wurde das Unbundling des Regelzonenführers in § 12c aufgenommen, obwohl daraus für Vorarlberg Mehrkosten erwartet werden?

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Herr Minister, bitte.

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Wir meinen, dass das Unbundling ein grundsätzlicher Bestandteil eines liberalisierten Utility-Marktes ist. Es ist notwendig, dass die einzelnen Geschäftsbereiche hier voneinander getrennt werden. Das versteht man unter "Unbundling".

Ich mache aber darauf aufmerksam, dass uns unter anderem gerade die Vorarlberger Verhältnisse dazu bewogen haben, diese Unbundling-Pflicht erst für Versorger aufzunehmen, die mehr als 50 000 Kunden beliefern. Der ursprüngliche Entwurf meines Hauses, der in Be-gutachtung gegangen ist, hat eine Grenze von 6 000 Kunden vorgesehen. Vorarlberg wäre da darunter gefallen.

Die EU-Richtlinie sieht eine Grenze von 100 000 Kunden vor, das ist zwingend. Wir haben uns jetzt auf eine Grenze von 50 000 Kunden verständigt. Das ist jedenfalls die Basis, auf der der Wirtschaftsausschuss in der Vorwoche das Gaswirtschaftsgesetz akzeptiert und verabschiedet hat.

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Karl Boden gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat.

Bundesrat Karl Boden (SPÖ, Niederösterreich): Herr Bundesminister! Wie man bei der Strompreisliberalisierung gesehen hat, haben eher Großbetriebe und große Haushalte davon


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