Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 36

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ein schwerkrankes Kind kümmert, genug Sorgen hat, und daher ermöglichen wir ihm den Rechtsanspruch auf Karenzierung, auf ein Zurückkehren auf den Arbeitsplatz und auf die arbeits- und sozialrechtliche Absicherung, denn gerade in dieser schweren menschlichen Phase muss die Sorge um den Arbeitsplatz wegfallen, darf diese Sorge nicht bestehen.

Mit der vorliegenden Änderung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit, schriftlich eine Herabsetzung, eine Änderung der Normalarbeitszeit oder eine Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgelts zum Zweck der Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen beziehungsweise zur Pflege eines schwer erkrankten Kindes zu beantragen. Dieser Anspruch ist völlig unbürokratisch zu erwirken, denn diese Karenzierung kann bereits am fünften Tag nach der schriftlichen Beantragung erfolgen.

Die arbeitsrechtlichen Dinge möchte ich nicht wiederholen, denn diese hat der Herr Bundesminister in der Fragestunde eingehend erklärt. Nur so viel sei gesagt: Es gibt die Möglichkeit, sich für drei Monate karenzieren zu lassen. Diese Zeitspanne kann auf ein halbes Jahr ausgedehnt werden. Diese Maßnahme gilt für folgenden Personenkreis: die nahen Angehörigen in der geraden Linie, nämlich Eltern, Kinder, Ehegatten, aber auch Adoptivkinder, Pflegekinder, Lebensgefährten, Geschwister, Schwiegereltern und Schwiegerkinder. Es haben mehrere dieser Angehörigen die Möglichkeit, sich karenzieren zu lassen.

Meine Damen und Herren! Es wurden die krankenpensionsversicherungsrechtlichen Details schon erwähnt. Unserer Meinung nach ist diese Familienhospizkarenz ein Gesetz gelebter Menschlichkeit, eine Maßnahme, die beweist, dass menschliche Wärme, Zuwendung, Verständnis und vor allem Hilfe in ausweglosen Situationen Inhalte des Ziels dieser Bundesregierung darstellen, Gesetze in diese Richtung zu schaffen.

Meine Damen und Herren! Sie haben auch erwähnt, dass von der Caritas und vom Katholischen Familienverband die Absicherung gewünscht werde. Das ist ein gerechtfertigter Wunsch. Auch dieser Punkt wird in der Zeit bis zur Evaluierung besprochen werden. Wir werden alle Erfahrungswerte berücksichtigen.

Erlauben Sie mir nun, mich bei der Regierung unter Wolfgang Schüssel und inbesondere bei den beiden Ministern Bartenstein und Haupt und all jenen Personen, die an der Gesetzwerdung der Familienhospiz mitgearbeitet haben, zu bedanken!

Sie, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratischen Partei, beweisen eigentlich Herzlosigkeit und soziale Kälte in Ihren Reihen (Bundesrätin Schicker: Das haben Sie nötig, zu sagen! Das klingt aus Ihrem Munde sehr "überzeugend"!), denn bei einem Funken Liebe, Frau Kollegin, müssten auch Sie einem Gebot der Menschlichkeit folgend diesem Gesetz zustimmen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Bundesrätin Schicker: Sie haben nicht zugehört!)  – Ich habe sehr wohl zugehört! (Bundesrätin Schicker: Das ist wirklich das Letzte!)

10.46

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Trunk. – Bitte.

10.46

Bundesrätin Mag. Melitta Trunk (SPÖ, Kärnten): Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Partiell nicht besonders geschätzter Herr Kollege Gruber! Ich denke, hätten Sie den Appell Ihrer Kollegin aus der eigenen Fraktion zumindest für sich einmal ernst genommen, würden von Ihnen solche Zwischenrufe, explizit bei diesem Tagesordnungspunkt, nicht kommen.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zwischen meiner Meinung und dem Großteil des Debattenbeitrages meiner Vorrednerin gibt es keine inhaltlichen Unterschiede. (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Bundesrätin Schicker: Aber die letzten drei Sätze haben gereicht!) Sowohl im Nationalrat als auch hier im Bundesrat spricht sich die sozialdemokratische Fraktion offen und klar dafür aus, dass der Weg der Familienhospizkarenz als Maßnahme in einer immer kritischer,


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