Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 134

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Ordnungsruf

Vizepräsident Jürgen Weiss: Für den Zwischenruf "mieser Verleumder", der für mich unzweideutig zu hören war, erteile ich Herrn Bundesrat Dr. Nittmann einen Ordnungsruf. (Beifall bei der SPÖ.) Ich bitte, Beifallskundgebungen zu unterlassen.

Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Peter Böhm. – Bitte.

17.47

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Zur vorliegenden heutigen dringlichen Anfrage kann ich meine Ausführungen recht kurz halten, um die Quantität meiner Antwort der inhaltlichen Qualität der Anfrage anzupassen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wenn es nämlich irgendjemanden gibt, der nicht legitimiert ist, den Vorwurf des unglaublichen Postenschachers zu erheben, so ist es nachgerade die Sozialdemokratische Partei Österreichs. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

Nicht zuletzt den durch die dringliche Anfrage angesprochenen institutionellen Bereich, die Leitung der Sozialversicherungsanstalten, all dies hat die SPÖ seit jeher als ihre Domäne, um nicht zu sagen Erbpacht angesehen und in diesem Sinne rein personalpolitisch agiert. (Bundesrat Reisenberger: Legitim gewählt!) Erregt es Sie deshalb so sehr, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie, wenn sich einmal ein Mitglied der FPÖ um eine Leitungsfunktion in dem bisher von Ihnen so dominierten Einflussbereich bewirbt? Gilt denn für Freiheitliche ein diesbzügliches Berufsverbot?

Die allgemeinfachliche Qualifikation wird man Reinhart Gaugg ja wohl kaum absprechen können, ist er doch seit vielen Jahren mit Sozialpolitik generell und mit Fragen des Sozialrechts im Besonderen intensiv befasst. Wäre er kein Fachmann auf diesem Gebiet, hätte ihn meine Fraktion gewiss nicht zum Sozialsprecher gewählt. (Bundesrat Kraml: Bin ich mir nicht sicher!) Er war und ist noch Arbeiterkammerrat und war Zentralbetriebsrat der Bank für Kärnten und Steiermark. Wie wir schon gehört haben, dürfte sein engagiertes Eintreten für die Arbeitnehmer der Chefetage nicht genehm gewesen sein. Als Stadtrat und Vizebürgermeister in Klagenfurt hatte er eindeutig Managementfunktionen und somit Leitungserfahrung und konnte sein Amt, insbesondere auch die von ihm geleiteten Stadtwerke mit besten auch budgetären Ergebnissen übergeben.

Lassen Sie mich aber auch noch einige offene Worte zu Ihrem weiteren Vorwurf sagen, dass Reinhart Gaugg bisher auf sein Mandat als Nationalratsabgeordneter nicht verzichtet hat!

Zunächst ist klarzustellen – das war ja heute schon Thema –, dass zwischen der Funktion als stellvertretender Generaldirektor der neuen Pensionsversicherungsanstalt der Arbeitnehmer und dem Abgeordnetenmandat eindeutig keinerlei rechtliche Unvereinbarkeit besteht. Das ist nicht nur meine persönliche Rechtsauffassung in Auslegung des Unvereinbarkeitsgesetzes, sondern wird auch durch das heute schon erwähnte Gutachten von Professor Heinz Mayer bestätigt. Professor Mayer ist ein renommierter Verfassungsrechtler, der nicht im Rufe steht, der Freiheitlichen Partei besonders nahe zu stehen, beziehungsweise hätte dieser einen so renommierten Ruf zu verlieren, als dass man ihm vielleicht ein Gefälligkeitsgutachten unterstellen könnte. Das steht also fest.

Nimmt Gaugg daher sein Recht als Angestellter wahr, zugleich politischer Mandatar zu bleiben, und lässt er sich nicht unter Entfall der Bezüge gänzlich vom Dienst freistellen, greift die Reduktion der Dienstbezüge um 25 Prozent ein! Eine davon klar zu unterscheidende, ganz andere Frage ist die nach der politischen Optik. Aber diese hat jeder Abgeordneter in seiner persönlichen Verantwortung selbst zu beurteilen. Hiezu vertritt die Freiheitliche Partei durchgängig die klare Auffassung, dass sie auf die Wahrnehmung eines vom Wähler erteilten Mandats als parlamentarischer Abgeordneter keinen wie immer gearteten Einfluss nimmt.


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