Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 12

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stützung der Bewerbung Innsbrucks als Sitz des ständigen Sekretariats der Alpenkonvention 188

Annahme (E/183-BR/02) 194

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu (23), (24), (25) und (26), dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen (mit Stimmeneinhelligkeit) 194

Gemeinsame Beratung über

(27) Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2002 betreffend Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel samt Anlagen und Erklärung (1144 und 1236/NR sowie 6730/BR d. B.)

(28) Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2002 betreffend das Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe (POP) samt Anhängen und Erklärungen (1145 und 1237/NR sowie 6731/BR d. B.)

(29) Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2002 betreffend Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe samt Anlagen und Erklärung (1171 und 1238/NR sowie 6732/BR d. B.)

(30) Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2002 betreffend das Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt samt Anlagen (1146 und 1239/NR sowie 6733/BR d. B.)

Berichterstatter: Friedrich Hensler 196

[Antrag zu (27), (28), (29) und (30), 1. dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, 2. gegen den Beschluss des Nationalrates, den gegenständlichen Staatsvertrag gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben]

Redner:

Georg Keuschnigg 197

Klaus Gasteiger 197

Dipl.-Ing. Dr. Bernd Lindinger 198

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu (27), (28), (29) und (30), 1. dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, 2. gegen den Beschluss des Nationalrates, den gegenständlichen Staatsvertrag gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmeneinhelligkeit) 199

(31) Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Suchtmittelgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Waffengesetz 1996, das Fremdengesetz 1997 und das Telekommunikationsgesetz geändert werden (Strafrechtsänderungsgesetz 2002) (1166 und 1213/NR sowie 6695 und 6738/BR d.B.)


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