Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 25

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Stellvertretend für alle, die heute gekommen sind, darf ich sehr herzlich begrüßen meine Trachtenmusikkapelle Wals und die Historischen Landwehrschützen Wals, die heute vor dem Parlamentsgebäude ein bisschen "umgerührt" haben – wahrscheinlich wird ihnen von der Gemeinde Wien Dank ausgesprochen werden, weil sie die Tauben verjagt haben –, die im Lokal VIII via Fernsehschirm bei uns sind, sowie alle anderen erschienenen Damen und Herren, die aus Salzburg und Wien gekommen sind, um bei meiner Antrittsrede dabei zu sein. (Allgemeiner Beifall.)

Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke sehr herzlich meiner Vorgängerin, Frau Präsidentin Uta Barbara Pühringer, die für das Bundesland Oberösterreich in hervorragender Weise diesen unseren Bundesrat im In- und Ausland würdig repräsentiert hat.

Frau Präsidentin Pühringer ist leider krank. Ich darf ihr von dieser Stelle aus die besten Genesungswünsche aussprechen.

In diesen Dank möchte ich auch die beiden Vizepräsidenten, Frau Anna Elisabeth Haselbach und Herrn Jürgen Weiss, einschließen.

Ich bitte gleichzeitig die Frau Vizepräsidentin und den Herrn Vizepräsidenten um eine ebenso gute Zusammenarbeit, wie ich mir dies auch von meinen beiden Fraktionsvorsitzenden-Kollegen Professor Albrecht Konecny und Universitätsprofessor Dr. Böhm in altbewährter Weise wünsche.

Ich ersuche die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesratsdienstes, an deren Spitze Herrn Bundesratsdirektor Dr. Labuda, und alle Damen und Herren der Parlamentsdirektion um eine angenehme und gute Zusammenarbeit. Ich darf Ihnen versichern: Das, was ich dazu beitragen kann, werde ich gerne tun. (Allgemeiner Beifall.)

Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gemäß den Bestimmungen der österreichischen Bundesverfassung bin ich als erstgereihter Bundesrat des Bundeslandes Salzburg zur Vorsitzführung im Bundesrat berufen. Diese Ehre wird mir bereits zum dritten Mal zuteil. Dafür bin ich dem Salzburger Landtag und insbesondere dir, hoch geschätzter Herr Landeshauptmann, zu großem Dank verpflichtet.

Meine Damen und Herren! Verfassungspolitische Vorschläge zu einer Reform des Bundesstaates und somit auch des Bundesrates gibt es bereits seit den Verhandlungen für die erste österreichische Bundesverfassung, die bekanntlich am 1. Oktober 1920 beschlossen wurde. Karl Renner und Ignaz Seipel konnten ihre Vorstellungen eines schlagkräftigen Bundesrates damals nicht durchbringen. Ignaz Seipel sprach 1928 von dessen "Bagatellisierung durch die Länder", die, wie er verärgert festhielt, ihre Landeshauptmänner lieber in den Nationalrat als in den Bundesrat entsandten, was ursprünglich politisch intendiert gewesen, wenngleich nicht als zwingende Vorgabe verfassungsrechtlich festgeschrieben worden war.

Zu sehr waren die Interessen des Bundes und der Länder, aber auch des Nationalrates unterschiedlich. Ich möchte hier gar nicht darauf eingehen, was ich in meiner mehr als fünfjährigen Amtszeit als Fraktionsvorsitzender der Mehrheitsfraktion dieses Hauses erlebt habe, sondern ich will heute lediglich ein paar Anmerkungen für Reformvorschläge machen.

Lassen Sie mich dazu jene Vorschläge in Erinnerung rufen, die in letzter Zeit diskutiert wurden! Hier seien der steirische Landesrat Hirschmann und Universitätsprofessor Pichler zitiert, die einen Generallandtag vorgeschlagen haben, oder die Vorschläge des niederösterreichischen Landtagspräsidenten Freibauer, die, vereinfacht ausgedrückt, die Präsidenten der Landtage als Mitglieder des Bundesrates sehen möchten.

Was können wir zusammenfassend dazu sagen? – Der Hirschmann-Vorschlag hat sich wohl von selbst erledigt. Einen Generallandtag will niemand, ich wage zu behaupten, braucht niemand. (Allgemeiner Beifall.)


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