Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 29

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Uns ist bewusst, meine Damen und Herren, dass die Übertragung der Bundesstraßen ein geradezu historischer Schritt in Richtung Stärkung der Bundesländer war. Ich bedanke mich auch hier bei allen, die mitgemacht und daran mitgewirkt haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Herr Präsident Bieringer hat schon in seiner Antrittsansprache darauf hingewiesen, dass es eine Reihe von Vorschlägen gibt, was die Neuordnung im Zusammenhang mit dem Föderalismus, was die Neuordnung des Bundesrates et cetera betrifft. Von meiner Seite her möchte ich nur sagen: Ich denke, es geht nie und nimmer um die Frage, ob der Bundesrat überhaupt bestehen oder ob er abgeschafft werden soll. Diese Frage kann nicht gestellt werden. Der Bundesrat ist meines Erachtens unverzichtbar!

Es ist aber ebenso unverzichtbar, dass wir die Diskussion über die Zuständigkeiten und über die Kompetenzen des Bundesrates weiterführen. Mir ist bewusst, meine Damen und Herren, dass es auf Grund der gegebenen politischen Situation jetzt nicht sehr einfach ist, eine Änderung der Bundesverfassung zur Änderung des Bundesrates durchzuführen und durchzusetzen – ich weiß, da sollte man sich nicht allzu große Hoffnungen machen –, dennoch sollte die Diskussion darüber weitergeführt werden. Sie sollte darüber geführt werden, wie man den Bundesrat zu einer Einrichtung machen kann, die die Interessen der Länder noch stärker vertreten kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren des Bundesrates! Erlauben Sie mir, bei dieser Gelegenheit darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat auch jetzt Möglichkeiten und ein Machtpotenzial besitzt, die Interessen der Länder entsprechend durchzusetzen. Ich darf nur auf die jüngste Diskussion im Zusammenhang mit den Krankenkassen verweisen.

Meine Damen und Herren! Ich mache es mir sicherlich nicht zur Regel, die Abgeordneten zum Nationalrat oder die Bundesräte des Öfteren aufzufordern, gegen einen Gesetzentwurf, der von der Bundesregierung kommt, zu stimmen. Wenn es aber um wirklich existenzielle Fragen, Anliegen und Angelegenheiten mehrerer Länder geht, dann muss es auch möglich sein, zumindest einmal darauf hinzuweisen, dass es nicht von vornherein selbstverständlich ist, dass einer Regierungsvorlage in der vorgelegten Form zugestimmt wird. (Allgemeiner Beifall.)

Der Bundesrat sollte sich dessen noch mehr bewusst werden.

Wie dieses Beispiel zeigt, meine Damen und Herren, ist manchmal schon allein das Aufzeigen der Möglichkeit, dass nicht zugestimmt wird, der Grund dafür, dass es doch zu sehr gravierenden Verbesserungen und Veränderungen kommt.

Ich kann Ihnen, meine Damen und Herren, nur Folgendes sagen: Wenn der ursprünglich vorgelegte Entwurf so im Nationalrat und im Bundesrat zur Abstimmung gekommen wäre, hätte ich unsere Abgeordneten und Bundesräte tatsächlich eindringlich ersucht – mehr kann ein Landeshauptmann ja auch nicht tun –, dem nicht zuzustimmen.

Es ist uns aber gelungen – hier bin ich vor allem Kollegen Pühringer aus Oberösterreich sehr dankbar –, alle Forderungen der betroffenen Bundesländer im Zusammenhang mit den Krankenkassen durchzusetzen. – Ich weiß, es sind nicht alle der gleichen Meinung, gerade in Vorarlberg hatte man noch viel weiter gehende Forderungen; ich kann das jetzt nur von Seiten des Landes Salzburg sagen.

Nachdem durch die Veränderungen, die wir erreicht haben, ein einstimmiger Beschluss des Salzburger Landtages voll und ganz erfüllt wurde, hatte ich die Möglichkeit, meinen, unseren Abgeordneten zu sagen: Ich kann es verantworten, dass man diesem Entwurf, genauso wie die Oberösterreicher, die Zustimmung gibt.

Aber ich sage auch sehr deutlich: Das war nur durch die ernsthafte Androhung möglich, dass Abgeordnete, auch der Regierungsfraktionen, nicht dem ursprünglichen Vorschlag zustimmen.


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