Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 37

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ludwig, als Präsident dieses Hauses – im gemeinsamen Zusammenwirken und unter Einbeziehung auch der anderen politischen Kräfte unseres Heimatlandes gelingen wird, wesentliche Impulse für unser Salzburg und aus unserem Salzburg zu setzen. In diesem Sinne wünsche ich euch beiden ein herzliches und von Herzen kommendes "Glück auf!" (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

10.08

Präsident Ludwig Bieringer: Ich bedanke mich für die Glückwünsche und vor allem für den kurzen Debattenbeitrag, denn im Hinblick auf die heutige Tagesordnung ist so etwas nur zu begrüßen.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stefan Schennach. Ich erteile ihm dieses.

10.08

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Auch von grüner Seite eine herzliche Gratulation – das war gestern am Abend schon möglich – für die Vorsitzübernahme durch Herrn Bieringer und somit durch Salzburg, auch wenn Sie, lieber Herr Präsident, mit Ihrer heutigen Vorsitzübernahme die Bannmeile mit einem Gott sei Dank nur mit Platzpatronen bewaffneten Verband verletzt haben. Ich möchte hier nicht sagen, dass das als Traditionspflege zu verstehen ist – das wäre in diesem Fall ein problematischer Ausdruck –, aber wenn wir das als einen wichtigen Salzburger folkloristischen Beitrag betrachten, so ist der heutige Einstand, würde ich sagen, sicherlich gelungen gewesen.

Es ist eine gute Tradition, dass beim Wechsel im Vorsitz im Bundesrat eine Debatte über den Bundesrat selbst, über die Stellung des Föderalismus vonstatten geht. Dies ist allerdings – der Herr Präsident hat es selbst gesagt – eine Debatte, die seit 1920 läuft. Was mir als jüngstem Mitglied dieses Hauses auffällt, ist, dass die Beiträge der beiden Salzburger – des Herrn Landeshauptmannes und unseres neuen Herrn Präsidenten – sehr kurz waren im Vergleich zu dem, was Landeshauptmann Pühringer vor einem halben Jahr hier an Reformvorschlägen eingebracht hat.

Alle diese Reformvorschläge – seien sie aus dem Haus selbst, seien sie Vorschläge einzelner Mitglieder, der Landeshauptleute, einzelner Landeshauptleute, der Präsidenten der Landtage – haben zwar – und das ist, denke ich, auch das Unbefriedigende an den Debatten bisher – immer einen Absender, aber die Frage ist: An wen gehen sie? Wo wird das beraten?

Deshalb hoffe ich – und wir haben nun einen Präsidenten des Bundesrates, der ein alt gedienter Haudegen ist, und das ist auch etwas Positives –, dass wir vielleicht einmal eine andere Vorgangsweise schaffen, nämlich dass alle vier Fraktionen hier ein gemeinsames Paket vorlegen und über dieses Paket dann auch gemeinsam mit den vier Fraktionen des Nationalrates in echte Verhandlungen treten. Wir sollten also dieses Paket nicht nur verschicken oder medial verkünden oder Vorschläge in den Raum stellen, sondern diese mit den Landeshauptleuten gemeinsam besprechen und versuchen, irgendwie diesen Knoten zu durchbrechen, dass jedes halbe Jahr hier Reformvorschläge erstattet werden, diese Reformvorschläge jedoch einfach sang- und klanglos verschwinden.

Ich denke nur an einen Vorschlag des Landeshauptmannes Pühringer vor einem halben Jahr, der hier gefordert hat, dass eine wichtige Kompetenzerweiterung des Bundesrates bei den Beratungen der Finanzausgleichsverhandlungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden erfolgen soll. Was ist mit diesem Vorschlag geschehen? – Ich finde, das ist einer der bisher bemerkenswertesten Vorschläge zur Kompetenzerweiterung gewesen.

Ein weiterer Punkt – ich werde nicht müde, immer wieder darauf hinzuweisen –: Vergleichen wir die Länderkammer mit den Länderkammern oder den zweiten Kammern anderer Länder, so fällt doch auf, dass das Gesetzesinitiativrecht bei uns in der Form nicht existiert! Herr Präsident Bieringer hat heute nur ein Stellungnahmerecht gefordert, so wie das seinerzeit in einem Antrag enthalten war, wobei er heute einen Punkt vergessen oder nicht mehr erwähnt hat – ich bin froh, dass er ihn nicht mehr erwähnt hat, Sie wissen, das ist an sich öfter mein Ceterum censeo –: das gebundene Mandat. Das hat er heute nicht mehr erwähnt, und ich nehme an,


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite