Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 56

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Der Bereich Ökostrom wurde auch geregelt. Bei der Biomasse liegt der Zielwert bei 4 Prozent bis 2008, bei den Kleinwasserkraftwerken bei 9 Prozent. Es handelt sich also wirklich um eine Deckelung. Deckelungen sind – da gebe ich Herrn Kollegen Schennach schon Recht – nicht besonders gut.

Insgesamt sollen 78 Prozent des in Österreich produzierten Stroms aus erneuerbarer Energie kommen. Die Kraft-Wärme-Kopplungen werden jetzt ebenfalls flächendeckend in ganz Österreich gefördert.

Meine Damen und Herren! Der Bereich Ökostrom zeigt uns aber auch, dass nicht überall der freie Markt an erster Stelle stehen kann, wenn man auch den billigsten Preis fordert – diese beiden Sachen passen beim Ökostrom nicht zueinander.

Insgesamt gesehen war aber das Ziel, so kostengünstig und wirkungsvoll wie nur möglich zu fördern. Im Vergleich zur bisherigen Regelung können insgesamt rund 120 Millionen € im Jahr eingespart werden. Die höheren Kosten des Ökostroms gehen im normalen Strompreis auf, den natürlich der Endkonsument zahlen muss. Ich meine aber, dass uns das der Ausbau des Ökostroms und damit auch die Ressourcenschonung wert sein müssen. Auch die Wirtschaft, die vereinzelt Bedenken geäußert hat, wird das meiner Meinung nach verkraften können. – So weit unsere Zustimmung.

Meine Damen und Herren! Zur Gewerbeordnung: Dieser können wir nicht zustimmen. Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle wurden die Unabhängigen Verwaltungssenate auch im gesamten Verfahren der Gewerbeordnung eingeführt. Hier geht es uns – darauf hat Kollege Reisenberger schon hingewiesen – um § 371a der Gewerbeordnung aus 1994 und dabei um die Beschwerdemöglichkeiten des Landeshauptmannes an den Verwaltungsgerichtshof. Wir wollten eine Einheitlichkeit der Spruchpraxis und damit mehr Rechtssicherheit erwirken. Mit der Gesetzesvorlage ist das nicht gegeben, daher lehnen wir diesen Punkt ab. (Beifall bei der SPÖ.)

11.38

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Klamt. – Bitte.

11.38

Bundesrat Ing. Gerd Klamt (Freiheitliche, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Hoher Bundesrat! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vorweg darf ich festhalten, dass uns die Themenkreise Versicherungsmakler und Versicherungsagenten beim Tagesordnungspunkt 3, Änderung der Gewerbeordnung 1994, noch weiterhin beschäftigen werden. Ich sehe die Angelegenheit aber grundsätzlich positiv, denn Probleme, die man erkennt, kann man auch lösen.

Die im Tagesordnungspunkt 4 vorgesehenen Ergänzungen des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn sind eindeutig positiv zu bewerten. Spezifische Regelungen für die Beschäftigung von Grenzgängern in bestimmten an der gemeinsamen Grenze liegenden Gebieten sind Teile von Hausaufgaben, die sowohl von Ungarn als auch von Österreich in Vorbereitung des zu erwartenden EU-Beitritts der Republik Ungarn wahrzunehmen sind.

Die Tagesordnungspunkte 1 und 2 stellen sehr wichtige und wesentliche Weichenstellungen in Richtung einer zukunftsweisenden und nachhaltigen Energiepolitik dar.

Wichtig ist aus meiner Sicht, dass eine neue Richtlinie des Europäischen Parlaments den aus Großwasserkraftwerken gewonnenen Strom eindeutig als erneuerbare Energie anerkennt. Ich habe diese Ansicht schon immer vertreten und unsere österreichischen Wasserkraftwerke als große Solarkraftwerke gesehen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich gebe schon zu, dass der Landschaftsverzehr bei der Anlage von Großwasserkraftwerken enorm sein kann, wodurch die Ökobilanz negativ beeinflusst wird, aber die Energie, die über


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