Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 74

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Um all dem Rechnung zu tragen, haben wir es uns nicht leicht gemacht und haben auch sämtliche Schutzmechanismen eingezogen, die für Frauen in der Nachtarbeit erforderlich sind.

Ich möchte daran erinnern, dass wir ganz gezielt das Recht auf Versetzung auf Tagesarbeitsplätze festgehalten haben, vor allem wenn man Kinder unter 12 Jahren hat. Denn es muss in der Entscheidung einer Mutter liegen, wenn sie kleine Kinder hat, in der Nacht zu arbeiten oder nicht – auch mit der Auswirkung von Gesundheitsgefährdungen, was unbestritten ist.

Aber es sind auch wir, die die Intervalle bei Gesundenuntersuchung für Nachtarbeit verkürzen. Dass jetzt die Intervalle auf zwei Jahre verkürzt werden, ist sicher eine Qualitätsverbesserung; ebenso wie dass ab dem 50. Lebensjahr oder nach zehn Jahren bereits getätigter Nachtarbeit eine jährliche Untersuchung erforderlich ist. Ich glaube, das ist wichtig.

Wir sind, wie gesagt, gezwungen, das Gesetz anzupassen. Ich glaube auch, dass in vielen Bereichen für manche Frauen diese Freiheit, dass sie nun entscheiden können, welchen Arbeitsplatz sie annehmen, wirtschaftlich und auch für ihr familiäres Umfeld sicher eine Erleichterung bringen wird. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.57

Präsident Ludwig Bieringer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist somit geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdengesetz 1997 (FrG-Novelle 2002) und das Asylgesetz 1997 (AsylG-Novelle 2002) und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden (1172 und 1244/NR sowie 6709/BR der Beilagen)

Präsident Ludwig Bieringer: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem Fremdengesetz 1997 (FrG-Novelle) und das Asylgesetz 1997 (AsylG-Novelle 2002) und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden.

Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Anna Höllerer übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatterin Anna Höllerer: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Der Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdengesetz 1997 (FrG-Novelle 2002) und das Asylgesetz 1997 (AsylG-Novelle 2002) und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden, liegt in schriftlicher Form vor. Daher kann ich auf die Verlesung verzichten und gleich zur Antragstellung kommen.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.


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