Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 94

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einem Werfer im Schwitzkasten und dem Rucksack mit den bengalischen Feuern – mitten im gegnerischen Fansektor gestanden, und es hat Steine, Schläge und alles Mögliche gehagelt.

Ich wurde bei diesem Einsatz verletzt. Nur deswegen, weil diese Fans nicht vermummt waren, ist es gelungen, sie im Film zu identifizieren und der Strafverfolgung zuzuführen. In diesem Getümmel wäre das sonst nicht möglich gewesen. Das möchte ich hier einmal betonen, damit man einmal sieht, was solch ein Vermummungsverbot ausmachen kann. Wenn die Täter damals vermummt gewesen wären, dann wären sie der Strafe entgangen, und ich wäre mit meinem blutigem Kopf und so weiter dagesessen. (Bundesrat Dr. Böhm: Ein überzeugendes Beispiel!)  – Das ist die Praxis.

Wie gesagt, die Anonymität ist künftig durch das Vermummungsverbot nicht mehr möglich. Vermummte können schon im Vorfeld aus dem Verkehr gezogen werden.

Es hat bei uns niemand etwas gegen das Demonstrationsrecht. Das ist ein Staatsbürgerschaftsrecht, das jedem zusteht. Wir haben in Vorarlberg in den Zeiten, als es die Kurdendemonstrationen gab, wöchentlich Demonstrationen gehabt. Da hat es nie Probleme gegeben, außer sie sind aufeinander zugegangen, aber da hat es keine Vermummten gegeben.

Wo es Vermummte gegeben hat, das war bei den 1. Mai-Demonstrationen der Links-Autonomen, und da ist es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen gekommen.

Zweites Beispiel: Ein Kollege von mir wurde bei diesem Einsatz von hinten angegriffen. Das wurde nicht mitgefilmt. Das waren Vermummte, und sie sind untergetaucht. Mein Kollege war verletzt, aber er hat durch die Finger geschaut, denn diese Täter sind nie einer Strafverfolgung zugeführt worden. – Das ist ein Negativbeispiel.

Dieses Gesetz ist ein Schutz für Exekutivbeamte – darüber müssen wir uns im Klaren sein –, aber nicht nur für Exekutivbeamte, die mit ihrem Leben und ihrer Gesundheit die öffentliche Ordnung, Ruhe und Sicherheit bewahren, sondern auch ein Schutz für jene Unbeteiligten, die, aus welchen Gründen immer, in eine solche Demonstration hineingeraten und dabei unter die Räder kommen können. Das ist ein Schutz für alle.

Kollege Schennach! Herr Abgeordneter Öllinger war bei diesen Demonstrationen an vorderster Front dabei, und da könnte man auch sagen, er hat dem Exekutivbeamten die Hand durch das Gitter reichen und ihm die Hand schütteln wollen. Aber ich glaube, nach dem Gesichtsausdruck auf dem Foto hat das nicht so ausgeschaut, sondern das dürfte eher eine geballte Faust gewesen sein. – Ich will das nicht unterstellen, aber es ist möglich.

Er war nicht vermummt, gut, aber vielleicht waren andere dabei, die vermummt waren, das wissen wir nicht. Es waren sehr viele Vermummte dort, und genau bei dieser Demonstration wurden Leute fotografiert, die so große Pflastersteine (der Redner deutet die Größe an) auf Exekutivbeamte geworfen haben. Jeder kann sich vorstellen, wie ich ausschaue, wenn ich solch einen Pflasterstein abbekomme. – Das waren aber Vermummte!

Wie gesagt: Dieses Gesetz ist ein Schutz für Exekutivbeamte, für die Zivilbevölkerung, für Dritte, für deren Eigentum und Gesundheit.

Es geht mir auch darum, dass niemand verteufelt wird. Es soll auch niemandem das Demonstrationsrecht weggenommen werden. Es soll nur die Allgemeinheit vor Übergriffen durch Gewalttäter geschützt werden, die sich unter dem Schutz der Anonymität – das heißt, der Vermummung – diesen Übergriffen "hingeben" und dann nicht mehr verfolgt werden können.

Gewalt von links kennen wir. Das hat man früher nicht so gekannt, das muss ich auch sagen. Seit diese Regierung im Amt ist, haben wir laufend Demonstrationen. Diese Gewalttätigkeit, die dabei an den Tag gelegt wird, hat es früher in dieser massiven Form, in dieser geballten Ladung nicht gegeben. (Bundesrätin Schicker: Haben Sie schon hinterfragt, warum?) – Ja, es ist die Frage: Wenn ich mit einer Regierung nicht einverstanden bin, rechtfertigt das Gewalt gegenüber Unbeteiligten, gegenüber Exekutivbeamten? (Bundesrätin Schicker: Da muss man sich schon


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